Kind muss per Gericht in Sonderschule
Die Eltern des siebenjährigen Marko scheinen sich zu sehr um ihren Sohn bemüht zu haben. Ein Schulpsychologe hat dem Jungen aus dem Kanton St.Gallen attestiert, dass er Mühe mit «Regelbefolgung», mit dem «Bedürfnisaufschub» und mit «Arbeitseinstellung» habe, berichtet die Sonntagszeitung. Zudem habe er grosse «Entwicklungsrückstände» und sei auch motorisch zurückgeblieben.
Und um Beispiele zu nennen: Der Siebenjährige könne einen Bleistift nicht sicher halten und das Treppensteigen falle ihm schwer. Werde eine Malaufgabe für ihn schwieriger, verliere er die Lust daran und werde trotzig und weinerlich. Dann könne er nur bis 13 zählen und gängige Tiere wie den Frosch oder die Schildkröte nicht benennen.
Keine Lust auf Sonderschule
Laut dem Bericht des Schulpsychologen seien dem Kind alle Hindernisse aus dem Weg geräumt und es sei von vielen wichtigen Erfahrungen ferngehalten worden.
Markos Eltern sehen das alles anders. Sein Vater ist deswegen bis vor das Bundesgericht gegangen. Der Bub habe «eine ganz normale Kindheit», sagte er. Er gehe nicht gerne in die Sonderschule und sie als Eltern hätten Angst, dass die Sonderschule dessen Entwicklung schade.
Durch alle Instanzen gewehrt
Wie es im Bundesgerichtsurteil heisst, liessen die Eltern ihrem Sohn in der serbischen Heimat drei kinderärztliche und psychologische Gutachten erstellen, die besagen, dass Marko eine Regelklasse besuchen könne.
Doch die höchsten Richter des Schweizer Bundesgerichts sahen das anders: Der Besuch der Sonderschule dränge sich auf, steht in dem kürzlich veröffentlichten Urteil geschrieben. Den Alltag in einer Regelklasse könne der Siebenjährige nicht bewältigen.
Markos Eltern wollen nicht aufgeben. Durch den vom Vater engagierten Anwalt wollen sie den Gang vor den Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg wagen.
(red.)