Hitze-Gefahr

Kind oder Tier im heissen Auto: Darf ich die Scheibe einschlagen?

18.06.2021, 05:51 Uhr
· Online seit 17.06.2021, 05:39 Uhr
Um die 30 Grad und viel Sonnenschein erwarten uns auch in den kommenden Tagen. Das sommerliche Wetter birgt Gefahren – etwa in parkierten Autos, wo die Hitze innert kürzester Zeit lebensbedrohlich werden kann. Die Polizei klärt auf, wie man sich verhalten sollte.
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Ein Bild eines abgestellten Autos mit einem Kleinkind darin sorgt auf Social Media für Auffuhr. Eine Frau hat in der Ostschweiz kürzlich beobachtet, wie eine Mutter ihr Kind für etwa zehn Minuten im Auto liess, während sie in einem Geschäft etwas besorgte. Das Auto sei mit verschlossenen Fenstern bei etwa 20 Grad in der Sonne gestanden, so das Mitglied der Facebook-Gruppe «Rennleitung SG». Der Post löste eine Diskussion aus, darüber, was die Frau hätte tun sollen. Einige Userinnen und User hätten die Scheibe des Autos eingeschlagen, kommentieren sie. Die Polizei erklärt nun gegenüber FM1Today, wie man sich in einem solchen Fall verhalten sollte.

Zuerst die Polizei rufen, Scheibe einschlagen nur in Notfall

«Wenn Sie an einem Auto vorbeilaufen und sehen, dass die Fenster verschlossen und Personen oder Tiere im Fahrzeug sind, sollten Sie schauen, wie es denen geht», sagt Michael Roth, Mediensprecher der Kantonspolizei Thurgau. Wenn die Situation eben erst entstanden sei, könne man die Fahrzeughalter, beispielsweise in einem Geschäft, ausrufen lassen. Ansonsten sollte man laut Roth die Polizei verständigen und die Personen oder Tiere im Fahrzeug weiterhin beobachten. Falls sich der Gesundheitszustand verschlechtere und keine Hilfe komme, solle die Situation mit dem Handy oder von einem Zeugen dokumentiert werden. Dann könne die Scheibe des Autos notfalls auch eingeschlagen werden.

Die Polizei rät jedoch, zuerst den Notruf zu kontaktieren. «Wenn Sie die Scheibe einschlagen und es gibt noch keinen Grund dazu, können Sie haftbar für den Schaden gemacht werden.» In einer Notsituation hingegen sei es aber wichtig, zu handeln. «Lieber einen Sachschaden verursachen, als untätig zu bleiben und es kommt jemand zu Schaden.» Man solle aber genau beobachten, ob nur eine Person im Fahrzeug schläft oder es sich wirklich um einen Notfall handelt.

Bereits 20 Grad Aussentemperatur können kritisch sein

«Grundsätzlich empfehlen wir, dass man keine Personen oder Tiere im Auto zurücklässt», sagt der Polizeisprecher. Wenn man das trotzdem tue, solle man sich dem Risiko bewusst sein. Das Auto müsse unbedingt im Schatten parkiert werden und eine Frischluftzufuhr gewährleistet sein. «Auch bei 20 Grad und Sonneneinstrahlung kann es aber über längere Zeit in einem Auto lebensbedrohlich werden. Bei einer Aussentemperatur von 30 Grad kann es bereits eine halbe Stunde später 45 bis 50 Grad heiss sein.» Ab 45 Grad könnte Lebensgefahr bestehen. Die Kantonspolizei Thurgau hat deshalb zur Sensibilisierung eine Tabelle mit der Hitzeentwicklung bei verschiedenen Aussentemperaturen veröffentlicht.

Wenn die Fenster des Fahrzeugs geschlossen sind und die Hitze dem Körper nicht mehr entweichen kann, besteht die Gefahr einer Überhitzung. Dies könne zu einem Kreislaufschock und bis hin zum Atemstillstand führen. Auch Tiere können an einer Überhitzung sterben. «Man macht sich strafbar, wenn man Tiere und Personen im Auto zurücklässt und jemand davon Schaden nimmt.» Jedes Jahr gehen bei der Polizei Meldungen zu Lebewesen in abgestellten Fahrzeugen ein. In diesen Fällen rückt die Polizei immer aus und schlägt im Notfall auch die Scheibe ein, um Leben zu retten.

veröffentlicht: 17. Juni 2021 05:39
aktualisiert: 18. Juni 2021 05:51
Quelle: FM1Today

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