Klare Sicht – keine Gucklochfahrten

· Online seit 21.11.2015, 15:51 Uhr
Die Zeit, in der morgens Eis und Schnee von den Scheiben der Fahrzeuge gekratzt werden muss, rückt nun, wenn auch verspätet, definitiv näher. Mit einer klaren Sicht auf die Strasse ist die Fahrt angenehmer und Unfälle können verhindert werden. Die Kantonspolizei St.Gallen weist deshalb darauf hin, dass Gucklochfahrten verboten sind und die Scheiben der Fahrzeuge stets freigekratzt werden müssen.
Claudia Amann
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Wer nur Sichtlöcher aus der vereisten Scheibe kratzt, handelt fahrlässig und gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Die Kantonspolizei St.Gallen rapportiert solche Fälle an die Staatsanwaltschaft. Diese prüft den Anzeigerapport und leitet ein Strafverfahren ein. In leichten Fällen muss der fehlbare Lenker mit einer Busse von bis zu 600 Franken rechnen. Bei schweren Fällen spricht die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe und eine sogenannte Verbindungsbusse aus. Dies hat einen Eintrag im Strafregister zur Folge. Das Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons wird in jedem Fall mit einer Kopie des Anzeigerapportes bedient. Diese leiten ein Administrativverfahren ein, welches einen Führerausweisentzug prüft. Kommt es zu einem Unfall, kann die Versicherung die Leistungen kürzen oder auf den Unfallverursachenden zurückgreifen.

Sind die Fahrzeugscheiben vereist oder mit Schnee bedeckt, müssen die Frontscheibe und die vorderen Seitenscheiben freigekratzt werden. Damit der winterlichen Fahrt nichts im Weg steht, müssen zudem der Rückspiegel sowie Front- und Rücklichter, Blinker und Kontrollschild von Schnee und Eis befreit werden. Zu enteisen sind weiter das Fahrzeugdach sowie die Motorhaube, da während der Fahrt oder einem Bremsmanöver Eisstücke herunterfallen oder stiebender Schnee andere Verkehrsteilnehmer erschrecken oder gefährden könnte. Dasselbe gilt für Lastwagenblachen und ist auf langen wie auf kurzen Strecken zu beachten.

Obwohl es schnell geht und verlockend ist, ist beim Giessen von warmem Wasser über die Scheiben Vorsicht geboten, da das Wasser gleich anfrieren oder im schlimmsten Fall die Scheiben zerspringen könnten. Die günstigste Variante bleibt daher der bekannte Eis-Schaber. Vom Motor Warmlaufen-lassen während des Enteisens ist abzusehen, denn dies ist gemäss Strassenverkehrsrecht verboten.

So oder so ist Geduld gefragt – im Winter sollte deshalb genügend Zeit eingeplant werden, um das Auto verkehrssicher zu machen und unterwegs nicht unter Zeitdruck zu geraten. Eine Viertelstunde früher aufzustehen erspart Stress und Hektik.

veröffentlicht: 21. November 2015 15:51
aktualisiert: 21. November 2015 15:51
Quelle: red

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