Ostschweiz

Lockerungs-Chaos bei Regeln für Jugendliche

02.03.2021, 14:08 Uhr
· Online seit 02.03.2021, 05:30 Uhr
Seit Montag, dem 1. März, dürfen Jugendliche bis 20 Jahre wieder uneingeschränkt sportlichen und kulturellen Beschäftigungen beispielsweise in Vereinen nachgehen. Diese Lockerungen gelten aber nicht im Schulsport: Da dieser unter die Verantwortung der Kantone fällt, gelten in der Ostschweiz unterschiedliche Regeln.
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Der Bundesrat wollte etwas für die Jugendlichen tun und lockerte vergangenen Mittwoch die Corona-Massnahmen für die unter 20-Jährigen. Diese dürfen seit Montag, 1. März, wieder uneingeschränkt sportlichen und kulturellen Tätigkeiten nachgehen und auch wieder an Wettkämpfen ohne Zuschauer teilnehmen. Verschiedene Vereine haben deswegen ihre Vereinsaktivitäten auch für die unter 20-Jährigen Anfang Woche wieder aufgenommen.

Wird Verbot von Kontaktsportarten auch in der Schule aufgehoben?

Anders ist die Situation im Schulsport – für den Turnunterricht in den Schulen tragen die Kantone und nicht der Bund die Verantwortung, bestätigt das St.Galler Bildungsdepartement. In einer Antwort auf eine Anfrage heisst es: «Für Massnahmen im Bereich des Schulsports sind die Bestimmungen der bundesrätlichen Verordnung nicht direkt anwendbar.» Konkret werde im Kanton St.Gallen aktuell geprüft, die Massnahmen im Sportunterricht anzupassen und beispielsweise das Verbot von Kontaktsportarten oder der Unterricht in Halbklassen aufzuheben.

«Diesbezüglich hat am Freitagabend eine Aussprache mit den schulischen Anspruchsgruppen stattgefunden und es sind im Nachgang dazu noch Rücksprachen mit dem Kantonsarztamt nötig.» Über den Schulsport werde in Laufe dieser Woche entschieden.

Was ist mit Vereinen, die in schulischen Anlagen trainieren? Dürfen diese die Anlagen benutzen?

«Die Regeln des Bundesrates gelten für den gesamten ausserschulischen Bereich, unabhängig davon, wo Vereine ihre Sportaktivitäten ausüben», schreibt Franziska Gschwend, Leiterin des Dienstes für Recht und Personal beim St.Galler Bildungsdepartement. Mit der Vermietung der Räumlichkeiten hätten Schulträger keine Pflicht, die Schutzmassnahmen für Vereinstätigkeiten zu gewährleisten: «Die Durchführung der Trainings liegt allein in der Verantwortung der Vereine», so Gschwend.

Zusammengefasst lässt sich für den Kanton St.Gallen folgendes sagen: Vereinsmitglieder bis 20 Jahre können uneingeschränkt Sportaktivitäten nachgehen und dafür die nötigen Anlagen benutzen. Die Verantwortung liegt bei den Vereinen mit den entsprechenden Schutzkonzepten. Im Schulsport gibt es derzeit noch die gleichen Einschränkungen wie vor dem Bundesratsentscheid: Diese Woche könnte es aber Erleichterungen für Jugendliche geben.

Ausserrhoden passt Schulsport dem Vereinssport an

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden sollen für schulische Aktivitäten der unter 20-Jährigen dieselben Regeln wie bei Vereinen gelten: Das heisst, es sollen wieder Kontaktsportarten möglich und gegebenenfalls nicht mehr in Halbklassen unterrichtet werden, sagt Ingrid Brühwiler vom Departement für Bildung und Kultur in Ausserrhoden und Mitglied des kantonalen Führungsstabs. Auch könnte die Maskenpflicht für unter 20-Jährige im Sport wegfallen. «Es ist gut möglich, dass diese Woche noch nicht alle Schulen die Gestaltung des Sportunterrichts gleich handhaben – es gibt immer eine gewisse Verzögerung, bis die Lockerung auf Vereinsebene auch in den Schulen umgesetzt wird.»

Thurgau überlässt Öffnung der Anlagen den Schulgemeinden

Restriktiv bleibt der Kanton Thurgau. Auf Anfrage heisst es, dass im Kanton Thurgau weiterhin die Empfehlung gelte, dass im Schulsport und im Bereich Schulmusik Masken getragen werden müssen, wenn Klassen gemischt unterrichtet werden. «Dies Empfehlung wurde formuliert mit dem Ziel, dass beim Auftreten von Indexfällen die Quarantäneanordnungen für die Schülerinnen und Schüler reduziert werden können», schreibt Beat Brüllmann, Leiter des Thurgauer Amts für Volksschule.

Im Thurgau können anders als in Appenzell Ausserrhoden und St.Gallen Vereinsaktivitäten eingeschränkt werden, indem Schulanlagen geschlossen bleiben: «Der Entscheid, ob Schulanlagen zur Verfügung gestellt werden, ist Sache der einzelnen Schulgemeinden», sagt Brüllmann. Da bisher aber die Anlagen für unter 16-Jährige offen gewesen seien, werde davon ausgegangen, dass die Anlagen auch für die unter 20-Jährigen geöffnet werden.

Wieder Fussball in Bündner Schulen

Im Kanton Graubünden gelten für alle Jugendlichen, in Vereinen und im Schulsport, dieselben Regeln. So dürfen in allen Sportarten, auch Kontaktsportarten, wieder Trainings und Wettkämpfe stattfinden, heisst es auf Anfrage, und auch im Turnunterricht darf beispielsweise wieder Fussball gespielt werden. Auch öffentliche Anlagen dürfen für Veranstaltungen von Kindern und Jugendlichen bis 20 Jahre wieder genutzt werden.

veröffentlicht: 2. März 2021 05:30
aktualisiert: 2. März 2021 14:08
Quelle: FM1Today

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