Mit Kirschstängeli den Alktester testen

14.03.2017, 18:46 Uhr
· Online seit 14.03.2017, 18:45 Uhr
An der Medienkonferenz zur Verkehrsunfallstatistik stellte die Kantonspolizei St.Gallen ihr neues Messgerät zur Bestimmung des Blutalkoholwerts vor. Mithilfe von Kirschstängeli haben wir die Einsatzfähigkeit des Geräts geprüft.
Sandro Zulian
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An der relativ theoretischen Medienkonferenz zur Verkehrsunfallstatistik der Kantonspolizei St.Gallen kann sich Mediensprecher Hanspeter Krüsi ein Scherzchen nicht verkneifen: «Jetzt tauschen wir die Minörli gegen Kirschstängeli und probieren das neue Messgerät aus». Ein amüsiertes Glucksen geht durch die anwesenden Journalisten. Doch der Medienbeauftragte mit charakteristischem Schnauz lügt nicht.

Neben der ausgestellten Alkoholmessanlage liegt tatsächlich eine 20er-Packung Kirschstängeli bereit. Die Journalisten dürfen Alkohol konsumieren und sich nachher am neuen Gerät testen lassen. Nachdem der Polizeibeamte seinen Namen als Durchführer des Tests eingegeben hat, folgen die Angaben zum Probanden. Name und Vorname der zu testenden Person genügen. Das Gerät fragt anschliessend: «Sind seit der Anhaltung mehr als zehn Minuten vergangen?» Wird diese Frage verneint, lässt das Gerät keinen Test zu. Die zu überprüfende Person muss mindestens zehn Minuten ohne Essen oder Trinken verbringen, damit der Test akkurat ausfällt.

Beantwortet man die Frage mit Ja, geht der Test los. Eine Uhr zählt von drei Minuten runter auf Null. In dieser Zeitspanne ergreift der Proband einen Schlauch, der am Gerät angeschlossen ist. Der Polizeibeamte versieht diesen Schlauch mit einem hygienischen Mundstück. Dann muss die Person eine Lungenfüllung an Luft in den Schlauch blasen. Danach muss man wieder warten. Nach drei Minuten steht das Resultat fest, der Blutalkoholgehalt ist unumstösslich nachgewiesen.

Das neue Gerät sei in der Lage, den Blutalkoholwert präzise zu bestimmen. So präzise, dass der angegebene Wert auch vor Gericht als verwertbar gelte, sagt der Leiter Verkehrspolizei, Christian Aldrey: «Der Schnelltest gefolgt von der Blutabnahme wird damit bald obsolet». Die Kantonspolizei habe im Sinn, den jetzt noch angewandten Schnelltest bis ins Jahr 2018 komplett aus dem Verkehr zu ziehen. «Dann bläst man nur noch ins neue Gerät, das eine Quittung herauslässt. Was auf dieser Quittung steht, gilt dann auch vor Gericht.» Schlechte Rückmeldungen von kontrollierten Automobilisten seien bis jetzt Mangelware, sagt Aldrey: «Wir hatten bis jetzt nur eine Person, die das Resultat des Geräts angezweifelt und eine Blutprobe verlangt hat.»

Übrigens: Der Blutalkoholwert nach vier Kirschstängeli beträgt 0,0 mg/l.

veröffentlicht: 14. März 2017 18:45
aktualisiert: 14. März 2017 18:46

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