Mit Messer zu Sex gezwungen
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine Frau während sieben Jahren immer wieder sexuell genötigt und vergewaltigt zu haben. Dies mindestens alle zwei Wochen. Die Kinder hätten teilweise zusehen müssen, wie der Vater die Mutter unter Druck setzte, schreibt das Tagblatt.
Die Frau des 40-Jährigen hätte diese gewaltvollen Übergriffe nur ertragen, um die Kinder zu schützen. Aufgeflogen war die häusliche Gewalt nach einer Intervention der Polizei. Dabei wurden gegen den Täter eine Wegweisung und ein Rückkehrverbot ausgesprochen, wogegen der Mann bereits am nächsten Tag verstossen hatte.
Die Staatsanwaltschaft forderte fünf Jahre Gefängnis sowie einen Landesverweis für den türkischen Staatsangehörigen. Die Verteidigung forderte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 100 Franken, bedingt auf drei Jahre. Das Gericht sprach ihn der mehrfachen Vergewaltigung und Nötigung für schuldig und verhängte dafür eine Strafe von dreieinhalb Jahren Haft. Einige Tätlichkeiten könnten nicht eindeutig bewiesen werden oder seien verjährt, begründet das Gericht die Strafe.
Auf den Landesverweis verzichtete das Kreisgericht Mels, weil ein Härtefall vorliege. Der Mann sei in der Schweiz aufgewachsen und spreche weder türkisch noch habe er einen Bezug zur Türkei.
(red.)