Gommiswalder «Älpli»

Nach Coronaparty: Wirtin der Skandalbeiz wird schuldig gesprochen

11.01.2023, 08:09 Uhr
· Online seit 10.01.2023, 19:57 Uhr
Lange war die Beiz wegen Missachtung der Coronaregeln, Bussen und Wirtenwechsel in den Schlagzeilen. Am Dienstag standen die Wirtin, der Hauptorganisator und der Redner der illegalen Coronaparty im März 2021 vor dem Kreisgericht See-Gaster in Jona. Jetzt müssen sie ihre Taten verantworten.
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«Ich denke, wir werden nicht mal bis zum Richter kommen, sondern schon vorher freigesprochen.» Das waren die Worte des Hauptorganisators des «Frühlingsfests» im Restaurant «Älpli» in Gommiswald im März 2021 gegenüber «Linth24». Er habe schliesslich seine Hausaufgaben gemacht und gesehen, dass ihm das Gesetz Recht gebe.

Der Vorsitzende Richter am Kreisgericht See-Gaster sieht das anders. Wie das «St.Galler Tagbatt» schreibt, wurde der 41-jährige Eschenbacher am Dienstag gemeinsam mit der Wirtin des «Älpli» und einem Mitorganisator in Jona wegen der Durchführung einer verbotenen Veranstaltung im Sinne der Covid-19-Verordnung und der Missachtung einer polizeilichen Anordnung schuldig gesprochen.

Fünf Straftatbestände

Lange kam das «Älpli» nicht zur Ruh. Die ehemalige Wirtin hatte im März 2021 zusammen mit den beiden Mitbeschuldigten in ihrer Beiz während der Coronapandemie ein grosses Fest mit 90 Personen veranstaltet. Der Polizei gelang es nicht, den Anlass aufzulösen.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons hatte der ehemaligen «Älpli»-Wirtin im Sommer 2022 aufgrund dieser Vorfälle direkt fünf Straftatbestände vorgeworfen: Missachtung einer polizeilichen Anordnung, Durchführung einer verbotenen Veranstaltung im Sinne der Covid-19-Verordnung, Missachtung der Maskentragepflicht, Hinderung einer Amtshandlung und ein unbeschränkter Zugang für den Innenbereich.

Schuldig gesprochen

Am Dienstag wurde die Wirtin in fast allen Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu 120 Franken sowie einer Busse von 1200 Franken verurteilt. Ebenfalls werden ihr 90 Prozent der Verfahrenskosten in der Höhe von 4160 Franken aufgebürdet, schreibt das «St.Galler Tagblatt». Sowohl der Redner wie auch der Hauptorganisator werden zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die Wirtin hat bereits angekündigt, das Urteil an die nächste Instanz weiterzuziehen. Ob die beiden anderen Beschuldigten dies ebenfalls tun werden, ist noch unklar. Damit sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.

Wirten-Wirrwarr

Ende März 2022 wurde der Wirtin das Patent entzogen. Danach hatte der neue Patentinhaber Christof Burki die Beiz offiziell geführt und die ehemalige Wirtin weiter als Geschäftspartnerin dort gearbeitet. Die Ruhe kehrte mit dieser Lösung nur kurz in das Restaurant und bereits im Juli des vergangenen Jahres gab es einen erneuten Wirtenwechsel, wie TVO berichtete.

Offenbar gab es Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Patentinhaber und der Besitzerin des Älplis. Schon vor Burkis Abgang hatte sie eine Nachfolge aufgegleist, damit das Lokal nicht schliessen muss. Die Gemeinde Gommiswald hoffte darauf, dass Ruhe einkehren würde.

veröffentlicht: 10. Januar 2023 19:57
aktualisiert: 11. Januar 2023 08:09
Quelle: FM1Today/St.Galler Tagblatt/Enrico Kampmann

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