Fürstentum Liechtenstein

Neue Massnahmen: 2G mit Maskenpflicht für alle ab 16 Jahren

· Online seit 15.12.2021, 17:18 Uhr
Ab dem 18. Dezember gilt im Fürstentum Liechtenstein die 2G-Regel mit Maskenpflicht für Personen ab 16 Jahren. Ausserdem wird die Maskenpflicht auf Personen ab 6 Jahren ausgeweitet.
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Wo aktuell eine 3G-Regel gilt, wird diese im Fürstentum Liechtenstein ab Samstag auf eine 2G-Regel angepasst. Betroffen sind Restaurants, Bars, Kultur-, Sport-, Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe. Das hat die liechtensteinische Regierung am Mittwoch angekündet. Auch für private Veranstaltungen zu Hause ist ein 2G-Nachweis für jede Person über 16 Jahren erforderlich, sofern mehr als zehn Personen teilnehmen. Bei Veranstaltungen im Freien mit bis zu 300 Personen und in Aussenbereichen von Gastrobetrieben braucht es kein Zertifikat. Des weiteren empfiehlt die Regierung, von zu Hause aus zu arbeiten und FFP2-Masken zu tragen.

Wegen der hohen Anzahl Infektionen unter Kindern und Jugendlichen senkt die Regierung das Mindestalter für die Maskenpflicht. Kinder ab sechs Jahren müssen künftig in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im öffentlichen Verkehr eine Maske tragen. Dies gilt auch für den Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien.

In den letzten sieben Tagen verzeichnete Liechtenstein im Schnitt rund 60 Neuinfektionen pro Tag, was eine 7-Tage-Inzidenz von 912 bedeutet. Mit den neuen Massnahmen sollen die Zahlen wieder gesenkt werden. Die Verschärfungen gelten vorerst bis am 24. Januar.

(red.)

veröffentlicht: 15. Dezember 2021 17:18
aktualisiert: 15. Dezember 2021 17:18
Quelle: FM1Today

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