Niemand schuld an Tod von Teenagerin
Christiane Eckert
Im Herbst 2016 war die Familie aus Ziefen BL im Silbertal, einem Seitental des Montafons, wandern. An einer schmalen Stelle lehnte sich die 14-jährige Tochter des Ehepaares an ein Holzgeländer. Der oberste Rundling brach und der Teenager stürzte 18 Meter tief in ein felsdurchsetztes Gelände (FM1Today berichtete). Im steinigen Bachbett versuchte man die Schülerin zu reanimieren, sie starb jedoch wenig später. Im Januar vergangenen Jahres fand am Bezirksgericht Bludenz der Prozess gegen zwei Gemeindebedienstete des Bauhofes statt. Ihnen wurde Sorglosigkeit bei der Wegerhaltung vorgeworfen, man klagte sie wegen fahrlässiger Tötung an. Doch das Verfahren endete mit Freispruch, die Hinterbliebenen waren enttäuscht.
«Verfahren gewissenhaft geführt»
Der Berufungssenat des Landesgerichts in Feldkirch bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung. «Das Verfahren wurde gewissenhaft geführt», so eine der Erklärungen. Auch hier wurde befunden, dass die Arbeiter nicht erkennen konnten, dass das Geländer durch sogenannte Substanzpilze von innen her morsch geworden war. Die Zuständigen hätten die Weggeländer ordentlich überprüft, im Nachhinein würde man heute sorgfältiger prüfen, doch damals wurde gemacht, was einer sorgfältigen Überprüfung entsprach, führte das Gericht aus.
Freispruch in zweiter Instanz
Derart fundiertes «Pilzwissen» könne man von Bauhofmitarbeitern nicht erwarten. Selbst die Experten hatten eingeräumt, dass so ein Balken schwierig zu beurteilen sei. Somit gab es auch in zweiter Instanz einen Freispruch, keine Entschädigungen für die Hinterbliebenen. Auf der einen Seite Aufatmen, auf der anderen Enttäuschung.