Polizei zeigt Radar-Warner an

27.03.2017, 18:56 Uhr
· Online seit 26.02.2017, 14:50 Uhr
Auf Social Media vor Blitzkästen oder Verkehrskontrollen zu warnen, ist seit 2013 verboten. Nun ist ein St.Galler Mitglied der Facebook-Gruppe «Rennleitung SG» verzeigt worden.
Angela Mueller
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Vor einigen Tagen hat Demian Szypura, Mitglied der Facebook-Gruppe «Rennleitung SG», eine Anzeige der St.Galler Stadtpolizei aus seinem Briefkasten gezogen. Der Vorwurf: Er soll andere Lenker vor einer Verkehrskontrolle in der Stadt St.Gallen gewarnt haben. In seinem Facebook-Post erwähnte er eine «movie night» bei der Autobahnausfahrt Kreuzbleiche.

«Wollte Kollision verhindern»

Dass er damit vor einer Radar-Kamera warnen wollte, stellt er in Abrede. «Ich wollte einfach vor einer möglichen Kollision warnen, weil es dort Stau hatte. Das war in meinen Augen nichts als sinnvoll», sagt er gegenüber dem Ostschweizer Fernsehen TVO. Doch dies gefällt der Stadtpolizei nicht, denn tatsächlich führte sie zu der Zeit bei der Kreuzbleiche eine Verkehrskontrolle durch. «Wenn man vor einer solchen Kontrolle warnt, geht der Schutzgedanke verloren», sagt Roman Kohler, Sprecher der Stadtpolizei St.Gallen.

Öffentlich trotz geschlossener Gruppe

Nun stellt sich die Frage, ob die geschlossene Facebook-Gruppe «Rennleitung SG» öffentlich ist. Für Roman Dobler, Sprecher der Staatsanwaltschaft St.Gallen, ein klarer Fall: «Wenn der Kreis grösser als 30 Personen ist, dann handelt es sich bereits um eine Öffentlichkeit.»

Der Beitrag «Warn-Anzeige» von TVO-Redaktor Dominic Ledergerber: 

veröffentlicht: 26. Februar 2017 14:50
aktualisiert: 27. März 2017 18:56
Quelle: red.

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