Privatdetektiv überführt Schweizer Sozialhilfebetrüger

· Online seit 17.11.2016, 11:16 Uhr
Ein 45-jähriger Schweizer täuschte einer Gemeinde einen Wohnsitz vor und erlangte so knapp 10'000 Franken Sozialhilfe. Dafür verurteilt ihn die Thurgauer Justiz zu einer unbedingten Geldstrafe.
Dumeni Casaulta
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Der Angeklagte beantragte Ende 2013 in der Gemeinde Sozialhilfe. Er gab an, er bewohne dort an einer bestimmten Adresse ein 1-Zimmer-Studio, und reichte einen entsprechenden Mietvertrag ein. In Tat und Wahrheit verfügte er dort aber nur über einen Briefkasten. Sein tatsächlicher Aufenthalts- oder Wohnort lag im Toggenburg. In den Thurgau kam er nur, um sich bei der Gemeinde zu melden und seinen Briefkasten zu leeren. Die Gemeinde leistete sieben Monate lang Sozialhilfe und stellte sie danach ein. Gestützt auf den Bericht eines Privatdetektivs und eine Wohnungsbesichtigung war sie dem Angeklagten auf die Schliche gekommen.

Angeklagter bestritt die Vorwürfe

Das Bezirksgericht Münchwilen und das Obergericht verurteilten den Angeklagten nun wegen Betrugs zu einer unbedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 30 Franken. Sie liessen seine Einwände nicht gelten. Zu der Überwachung durch einen Sozialdetektiv sowie Hausbesuchen habe der Angeklagte zugestimmt. Im Toggenburg habe er regelmässig Einzahlungen gemacht und Geld abgehoben. Ausserdem habe er da auch Einkäufe getätigt. Des Weiteren habe die Ehefrau des angeblichen Vermieters glaubhaft angegeben, im Jahr 2014 habe niemand im Studio gewohnt. Die gegenteiligen Aussagen des Angeklagten, des Vermieters und einer Geschäftspartnerin aus dem Toggenburg seien nicht glaubhaft. Bei der Wohnungsbesichtigung habe man keine persönlichen Gegenstände des Angeklagten vorgefunden.

Betrug schwierig festzustellen

Der 45-Jährige täuschte die Gemeinde arglistig, hält das Gericht fest. Er habe gelogen und gab im Antragsformular an, sein Lebensmittelpunkt befinde sich im Thurgau. Dies untermauerte er mit einem Mietvertrag, beschriftete einen Briefkasten und reichte eine vom Vermieter unterschriebene Bestätigung ein. Die Gemeinde überprüfte die Angaben; dass sie falsch waren, konnte sie nicht ohne Weiteres feststellen. Der Angeklagte handelte vorsätzlich und erfüllte somit den Tatbestand des Betrugs. Weil er bereits dreimal im Strafregister verzeichnet ist, wurde er zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt. Das Obergericht hält dabei fest: Das Strafmass von 70 Tagessätzen sei eher mild.

Das Urteil wurde ans Bundesgericht weitergezogen.

veröffentlicht: 17. November 2016 11:16
aktualisiert: 17. November 2016 11:16
Quelle: red./pd

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