Aadorf

Privatklinik gewinnt Rechtsstreit und sichert Existenz

17.09.2019, 08:21 Uhr
· Online seit 17.09.2019, 08:18 Uhr
Ein Bundesgerichtsentscheid rettet die Privatklinik Aadorf. Der Kanton Zürich muss der Klinik Geld zahlen, damit ist die weitere Existenz gesichert.
Anzeige

Volle Kostenerstattung bei einer Behandlung in einer Klinik: Darauf haben die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich Anspruch. Auch, wenn sie sich in der Privatklinik Aadorf behandeln lassen, hat das Bundesgericht entschieden und eine Beschwerde der Klinik gutgeheissen.

«Wir sind sehr glücklich»

Damit sichert das Bundesgericht der Privatklinik Aadorf die Existenz, wie diese selbst sagt. «Das ist ein Meilenstein, wir sind sehr glücklich», sagt Klinikdirektor Stephan Trier zum Tagblatt.

Der Kanton Zürich wollte seine finanzielle Unterstützung für die Klinik, die hauptsächlich psychotherapeutische Angebote hat und Ess-Störungen oder Burn-Outs behandelt, auf vier Betten beschränken. Dagegen hat die Klinik Beschwerde erhoben – und nun, nach fast sechs Jahren – Recht bekommen.

Stabiles Fundament für Investitionen

«Der Bundesgerichtsentscheid gibt uns ein stabiles Fundament, rechtlich und finanziell gesehen», sagt Trier. Investitionen, die lange hinausgeschoben wurden, können nun angegangen werden, schreibt die Klinik in einer Mitteilung.

Klinik Aadorf wäre 2018 fast Konkurs gegangen

Die Privatklinik Aadorf sorgte im Januar 2018 für Schlagzeilen. Ein Arzt und ein Investor kauften den damaligen Besitzern die Klinik ab, diese wäre ansonsten Konkurs gegangen. 100 Mitarbeitende konnten ihren Job so behalten. Diesen spricht der jetzige Klinikchef Stephan Trier ein grosses Dankeschön aus. «Sie mussten viel durchmachen. Jetzt ist es schön, sagen zu können: Es hat sich gelohnt.»

veröffentlicht: 17. September 2019 08:18
aktualisiert: 17. September 2019 08:21
Quelle: FM1Today

Anzeige
Anzeige