Raserurteil: Lenker erhält sein Auto zurück

· Online seit 23.01.2016, 16:13 Uhr
Der 23-Jährige, der seinen Unfallwagen zurückgefordert hat, hat Recht bekommen. Das Kantonsgericht St. Gallen gibt das beschlagnahmte Auto wieder zurück, allerdings nicht an den Kläger. Sondern an seine Mutter.
Christine König
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Der Mann war vom Kreisgericht Wil verurteilt worden, weil er in Uzwil mit hohem Tempo einen Autounfall verursacht hatte. Am Donnerstag verlangte er die Aufhebung des Urteils. Nun hat das Kantonsgericht sein Urteil veröffentlicht. Wie das St.Galler Tagblatt dieses zitiert, sprach dieses ihn zwar der qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig, senkte das Strafmass aber deutlich.

Der 23-Jährige erhält eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Das Kreisgericht hatte zuvor zwei Jahre ausgesprochen.

Das beschlagnahmte Auto ist gemäss dem Kantonsgericht freizugeben. Jedoch nicht an den Besitzer selbst - sondern an seine Mutter. Diese gelte als rechtmässige Halterin des Fahrzeugs, sagte der Verteidiger.

Die Kosten des Verfahrens von rund 12'000 Franken muss der Unfallverursacher bezahlen. Von den 7000 Franken, die das Berufungsverfahren kosten, muss er drei Fünftel bezahlen. Der Rest zahl der Staat.

veröffentlicht: 23. Januar 2016 16:13
aktualisiert: 23. Januar 2016 16:13
Quelle: red

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