Die Landespolizei Fürstentum Liechtenstein hat Hinweise auf illegale Raubgrabungen bekommen. Deshalb wurden an mehreren Ortschaften die Stätten überwacht. «Meistens werden illegale Ausgrabungen auf markanten Hügelkuppen, an Waldrändern und Waldgebieten vorgenommen», heisst es. Oft handle es sich um bereits bekannte archäologische Plätze.
Die Polizei schreibt: «Gemäss dem Gesetz über den Schutz, die Erhaltung und die Pflege von Kulturgütern ist das Graben nach archäologischen Objekten ohne amtliche Bewilligung und mit technischen Hilfsmitteln jeglicher Art untersagt.» Die Leute würden nicht nur Gegenstände mitnehmen, sondern auch Spuren und Fundzusammenhänge zerstören, die zur historischen Einordnung unbedingt nötig sind.
Gefundene archäologische Objekte dürfen nicht behalten werden. Sie müssen dem Amt für Kultur gemeldet werden, denn sie gehören dem Land. Die Landespolizei kündigt weitere Kontrollen an.