Bürglen

Rheintaler schiesst auf Türsteher - 8 Jahre Haft gefordert

12.09.2019, 06:07 Uhr
· Online seit 12.09.2019, 05:52 Uhr
Weil er nach einer Streiterei aus einem Club in Bürglen geworfen worden ist, holte ein 28-jähriger Rheintaler eine Waffe und schoss auf den Türsteher. Jetzt stehen er und sein Mittäter vor Gericht und haben bis zu acht Jahre Haft zu befürchten.
Anzeige

In Bürglen wurde es so langsam wieder Tag und der Sonnenaufgang war nicht weit, als zwei Männer am 30. April 2017 gegen fünf Uhr bei einem Club auftauchten, mit einem Revolver auf die Türsteher einschlugen und schliesslich auf einen der Türsteher schossen. So steht es in der Anklageschrift.

Die heute 27- und 28-jährigen Angeklagten aus dem Rheintal hatten am Abend zuvor eine Party im Club «Zur Wunderkammer» besucht. Nach einer Schlägerei mit mehreren unbekannten Partygängern wurden sie von den Security aus dem Club geschmissen. 

Die Partygänger entschlossen, sich zu rächen. Dazu fuhren sie mit dem Taxi zu einem Bekannten nach Uzwil, besorgten sich einen geladenen Revolver und Kokain und fuhren mit dem Taxi zurück nach Bürglen.

Hauptangeklagter besorgte geladenen Revolver

Auf dem Weg bedrohten die Rheintaler den 39-jährigen Taxifahrer mehrmals mit der Waffe. In Bürglen angekommen, zog sich der 28-jährige Haupttäter Kokain und lief mit dem geladenen Revolver zum Club. Sein Mittäter folgte ihm. Vor dem Club soll er die Waffe an den Kopf eines Sicherheitsmitarbeiters gehalten haben. Einen weiteren Security soll mit dem Griff des Revolvers ins Gesicht geschlagen haben.

In der Folge gelang es einem Club-Mitarbeiter ins Innern des Clubs zu flüchten, der andere flüchtete ums Hauseck. Die beiden Angeklagten folgten diesem Club-Mitarbeiter gemäss Anklageschrift. Als der 28-Jährige Angeklagte den Security erblickte, schoss er aus einer Entfernung von 20 bis 30 Metern auf ihn, verfehlte ihn aber.

Nach der Schussabgabe flüchteten die beiden Angeklagten zu Fuss. Noch am gleichen Tag wurden sie verhaftet.

Freiheitsstrafe von acht Jahren

Für die Verhandlungen vor dem Bezirksgericht wurde mit heute Donnerstag und morgen Freitag zwei Tage reserviert. 

Der Haupttäter, der 28-jähriger Rheintaler, wird unter anderem wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung, mehrfacher Gefährdung des Lebens, Entführung, mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz angeklagt. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von acht Jahren, mit einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu je 30 Franken und mit einer Busse von 400 Franken.

Der zweite Täter, ein 27-jähriger Rheintaler, wird unter anderem wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung, mehrfacher Gefährdung des Lebens, Entführung, einfacher Körperverletzung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt. Ihm drohen eine Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren, eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Franken und eine Busse von 150 Franken.

Der dritte Angeklagte, der den beiden Tätern die Waffe gab, sei wegen Gehilfenschaft zur versuchten eventualvorsätzlichen Tötung, der versuchten Erpressung, der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie der Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig zu sprechen. Die Freiheitsstrafe soll 30 Monate dauern – mit einer Busse von 800 Franken.

FM1Today berichtet am Donnerstag vom Prozess vor dem Bezirksgericht Weinfelden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

veröffentlicht: 12. September 2019 05:52
aktualisiert: 12. September 2019 06:07
Quelle: FM1Today

Anzeige
Anzeige