Rheintaler wegen Mordversuchs angeklagt

13.09.2017, 11:58 Uhr
· Online seit 13.09.2017, 10:16 Uhr
Ein 31-jähriger «Hells Angel» aus St.Margrethen steht vor Gericht. Der Mann soll einem Türsteher des Lustenauer Clubs «Sender» vier Mal ein Messer in den Körper gerammt haben. Ihm wird versuchter Mord vorgeworfen.
Laurien Gschwend
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Im März 2016 kam es im Vorarlberger Nachtclub «Sender» zu einer Schlägerei, zu der wegen des Tumultes sogar die Polizei-Spezialeinheit Cobra gerufen werden musste. Die fünf «Schläger», darunter einige Schweizer, wurden vergangene Woche freigesprochen. Es gab zu wenige handfeste Beweise.

Zorn über «Rauswurf»

Nun steht ein 31-jähriges Mitglied der Schweizer «Hells Angels Riverside» vor Gericht. Der bislang unbescholtene Kosovare, der in St.Margarethen lebt und arbeitet, wird beschuldigt, aus Zorn über einen «Rauswurf» einen 48-jährigen Türsteher mit einem Klappmesser schwer verletzt zu haben. Obwohl einer der Stiche zehn Zentimeter tief ging, wurden keine Organe verletzt. Für den Mann bestand keine Lebensgefahr.

Die am Dienstag einvernommenen Zeugen, 15 werden insgesamt befragt, relativieren alle ihre einstigen Aussagen. Es sei dunkel gewesen, der Vorfall schon lange her und ähnliche Erklärungen sind zu hören. Wie es sein kann, dass nur DNA-Material von Täter und Opfer auf dem Messer gesichert wurden, kann der mutmassliche Täter nicht erklären.

Kam es zu einer Verwechslung?

Die Verteidigung geht von einer Verwechslung aus. An jenem Abend war das Lokal berstend voll, die «Typen» sähen alle gleich aus, kräftig, muskulös, kurze Haare, so der Verteidiger des Angeklagten.

«Glück, dass nichts Schlimmeres passiert ist»

Am Mittwochmorgen ging der Mordversuchsprozess in die zweite Runde. Der zuständige Gerichtsmediziner wurde einvernommen, der zu den Verletzungen des 48-jährigen Türstehers Stellung nahm. Es sei dem Glück zu verdanken, dass nichts Schlimmeres passiert ist, so seine Zusammenfassung.

Eine Expertin für DNA-Auswertungen erklärte stellte fest: Hätte ein Dritter, ausser Opfer und Angeklagtem, das Messer in den Händen gehabt, wären davon Spuren vorhanden. Dies ist aber nicht der Fall.

Urteil am Donnerstag erwartet

Am Donnerstag werden Polizisten einvernommen. Zeugen geben nämlich an, von der Polizei unter Druck gesetzt worden sein. Ausserdem fehlt noch ein Zeuge. Dann soll, wenn nichts mehr dazwischen kann, ein Urteil gesprochen werden.

Im Falle eines Schuldspruchs sieht der Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren vor.

(Christiane Eckert)

veröffentlicht: 13. September 2017 10:16
aktualisiert: 13. September 2017 11:58

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