Salafisten dürfen auf Schweizer Strassen

16.11.2016, 22:19 Uhr
· Online seit 16.11.2016, 20:57 Uhr
In Deutschland ist das Verteilen des Korans im Rahmen der Aktion «Lies!» verboten worden, weil die Kampagne dazu führte, dass etliche Personen sich dem radikalen Islamismus zugewandt haben. Ob die Schweiz mit einem Verbot nachzieht, ist unklar. Noch ist die Aktion hierzulande erlaubt.
Claudia Amann
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Der Nutzen der islamischen Verteilaktion «Lies!» ist äusserst umstritten. Das Verteilen des Korans ist per se nicht strafbar. Doch dadurch, dass oft nicht nur Koran verteilt, sondern auch Hassbotschaften verbreitet wurden, sind weltweit viele junge Menschen zunehmend radikalisiert worden. Unter den verteilenden Personen sind auch Salafisten, die als ultrakonservativ gelten.

«Mit der Koranübersetzung in der Hand wurden Hassbotschaften und verfassungsfeindliche Ideologien verbreitet und Jugendliche mit Verschwörungstheorien radikalisiert», betonte der deutsche Innenminister Thomas de Maizière kürzlich. Die Kampagne «Lies!» wurde deutschlandweit verboten. Hinter ihr steckt die islamische Organisation «Die wahre Religion» (DRW). Die deutschen Behörden setzen derzeit alles daran, diese Vereinigung aufzulösen und haben zu diesem Zweck über 190 Hausdurchsuchungen durchgeführt.

Thema lässt nicht kalt

Inzwischen sind auch Schweizer Politiker aufgeschreckt. «Wenn wir das Gefühl bekommen, dass das normale Mass überschritten wird, dann werden wir mit nötigen Massnahmen gegensteuern - und eine nötige Massnahme wäre in dem Sinne ein klares Verbot», sagt Michael Götte, der Fraktionspräsident der St.Galler SVP.

Doch es müsse ebenso genauer hingeschaut werden, meint der St.Galler SP-Präsident Max Lemmenmeier und verweist auf die Verantwortung der Exekutive.

Die Bundesanwaltschaft führt aktuell jedenfalls verschiedene Strafverfahren gegen Personen, welche in Verbindung mit dem «Lies!»-Projekt stehen oder standen und kooperiert in diesem Rahmen mit den deutschen Strafverfolgsungsbehörden.

(red.)

Verdächtige Aktion - zum TVO-Bericht

veröffentlicht: 16. November 2016 20:57
aktualisiert: 16. November 2016 22:19

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