Sechs Jahre Freiheitsstrafe für Mutter
Die 35-jährige Deutsche und ein 55-jähriger Schweizer wurden vom Kreisgericht Rorschach verurteilt. Die Frau erhielt wegen fahrlässiger Tötung, Verletzung der Fürsorgepflicht und der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz eine sechsjährige Freiheitsstrafe. Ihr Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Den beiden Beschuldigten wurde vorgeworfen, unter anderem aufgrund ihres Drogenkonsums ihre elterlichen Sorgfaltspflichten verletzt und die gemeinsame Tochter vernachlässigt zu haben. Am 4. August 2015 hatte die Kantonspolizei bei einer Hausdurchsuchung den Leichnam der Zweijährigen im Keller entdeckt und die Eltern festgenommen.
Verteidigung hatte Freisprüche verlangt
Das Kreisgericht Rorschach hatte aufgrund des grossen öffentlichen Interesses die Verhandlung in den grossen Gerichtssaal des St. Galler Kantonsgerichts verlegt. Der Prozess begann am 27. November und dauerte mehrere Tage.
Die Verteidigung verlangte für beide Angeklagten Freisprüche. Die Anwältin der Mutter erklärte, es gebe in diesem Fall keine Geständnisse. Deshalb handle es sich um einen Indizienprozess. Für eine Verurteilung fehle aber eine ununterbrochene Beweiskette. Beim Kind sei keine Todesursache mehr feststellbar gewesen. Vermuten lasse sich ein Atemstillstand oder ein plötzlicher Kindstod.
Kind in Koffer gepackt und in den Keller gestellt
Aufgrund einer unerklärlichen Reaktion und aus Panik habe die Frau nicht sofort den Notarzt gerufen, sondern das tote Kind in einen Koffer gepackt und diesen in den Keller gestellt. Es gebe aber keinen beweisbaren Zusammenhang, «wie ein Tun oder Lassen» ihrer Mandantin zum Tod des Kindes geführt haben könnte, sagte die Anwältin.
Der Vater sei in ein chaotisches Umfeld hineingezogen worden, erklärte dessen Anwalt. Er sei wegen psychischer Probleme unter dem Einfluss von Medikamenten gestanden. Bei der Betreuung der Tochter habe er sich auf die Mutter verlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.