Regeln im Grenzgebiet

Skifahren und Einkaufstourismus: Das gilt ennet der Grenze

24.12.2020, 09:17 Uhr
· Online seit 23.12.2020, 14:10 Uhr
Bei all den Massnahmen, die gerade in der Schweiz und im nahen Ausland beschlossen werden, verliert man leicht die Übersicht. Wir sagen dir, was ennet der Grenze des FM1-Landes gilt.
Anzeige

Liechtenstein

Das Fürstentum Liechtenstein ist am 20. Dezember bis 10. Januar in eine «Winterruhe» gegangen, um die Fallzahlen zu senken und die Spitäler in der Schweiz zu entlasten. Die Massnahmen orientieren sich dabei weitestgehend an jenen der Schweiz.

Einreise: Es gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Schweiz. Wer aus einem Staat oder Gebiet mit «erhöhtem Ansteckungsrisiko» (gemäss Bundesamt für Gesundheit) einreist, muss sich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Zwischen der Schweiz und Liechtenstein gelten keine Reisebeschränkungen.

Tourismus: Hotels, Jugendherbergen, Ferienwohnungen und Campingplätze sind – mit Schutzkonzept – geöffnet.

Gastronomie: Gastobetriebe sind geschlossen, sie dürfen aber Takeaway anbieten und ihre Speisen ausliefern.

Geschäfte: Einkaufsläden sind geöffnet, einige (Tankstellenshops) sogar am Sonntag. Auch Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wie Coiffeure mussten nicht schliessen.

Wintersport: Die Sesselbahnen im Malbun laufen mit einer Kapazitätsbeschränkung und strengen Schutzmassnahmen.

Freizeit: Alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen (wie Museen und Sportzentren) sind geschlossen. Schwimmbäder für Hotelgäste dürfen geöffnet bleiben.

Weihachten: Private Treffen sind mit maximal zehn Personen erlaubt.

Vorarlberg

Am 24. und 25. Dezember darf noch (coronakonform) Weihnachten gefeiert werden, bis am 26. Dezember in ganz Österreich die erste Phase des Lockdowns beginnt. Diese dauert bis 17. Januar.

Einreise: Wer aus der Schweiz nach Österreich einreist, muss sich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Ab dem fünften Tag kann man sich mit einem negativen Coronatest aus der Quarantäne befreien. Es werden Ausnahmen gewährt, etwa für Leute, die regelmässig zu ihrer Familie pendeln. Einkaufstourismus ist nicht möglich.

Tourismus: Beherbergungsbetriebe wie Hotels dürfen nur in Ausnahmefällen (zum Beispiel aus beruflichen Gründen) genutzt werden.

Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen nur Speisen zur Abholung anbieten, und zwar von 6 bis 19 Uhr. Lieferservices dürfen rund um die Uhr betrieben werden.

Geschäfte: Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und Drogeriemärkte sowie die Post dürfen zwischen 6 und 19 Uhr geöffnet sein. Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, sind geschlossen. Dazu zählen unter anderem Coiffeure.

Wintersport: Vorarlberg will die Skilifte am 24. Dezember wie geplant öffnen. Es müssen jedoch strenge Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden.

Freizeit: Outdoor-Sportstätten wie Langlaufloipen sind geöffnet. Freizeit- und Kulturbetriebe wie Museen und Zoos sind geschlossen.

Weitere Beschränkungen: Die Schule und die Uni finden im Fernunterricht statt. Ab dem 26. Dezember gilt den ganzen Tag eine Ausgangsbeschränkung (mit «wichtigen Ausnahmen»).

Sonderregelung an Weihnachten: Es sind Treffen mit bis zu zehn Personen erlaubt. Eine Ausgangsbeschränkung gilt nicht.

Bayern

Das deutsche Bundesland Bayern ist am 16. Dezember in einen harten Lockdown gegangen. Die Massnahmen sind bis zum 10. Januar befristet.

Einreise: Wer aus einem Risikoland (dazu gehört die Schweiz) nach Bayern reisen will, muss beim zuständigen Gesundheitsamt ein negatives Testergebnis vorweisen können, das nicht älter als 48 Stunden ist. Der Test kann bereits in der Schweiz durchgeführt werden, oder aber in einer der bayerischen Teststationen.

Tourismus: Hotels und andere Beherbergungsbetriebe dürfen keine Touristen aufnehmen.

Gastronomie: Restaurants dürfen Speisen zum Mitnehmen verkaufen, der Verzehr im Lokal ist untersagt. Der Ausschank und Konsum von Alkohol ist in der Öffentlichkeit untersagt.

Geschäfte: Der Einzelhandel musste schliessen. Geöffnet sind Läden, die den täglichen Bedarf abdecken. Dazu zählen Supermärkte, Apotheken und Drogerien sowie Tankstellen. Coiffeure, Kosmetikstudios und weitere Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, sind geschlossen.

Freizeit: Einrichtungen des öffentlichen Lebens (etwa Museen, Kinos, Theater und Fitnessstudios) sind schon seit längerem geschlossen.

Weitere Beschränkungen: Es gelten strenge Kontaktbeschränkungen. Im privaten Bereich dürfen sich höchstens fünf Personen (über 14 Jahren) aus maximal zwei Haushalten treffen. Zwischen 21 und 5 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre: Die Wohnung darf dann nur in absoluten Ausnahmefällen verlassen werden. Schulen und Kitas sind geschlossen.

Sonderregelung an Weihnachten: Jeder Haushalt darf vier weitere Personen (plus Kinder unter 14 Jahren) aus dem engsten Familienkreis zu sich einladen.

Baden-Württemberg

Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg befindet sich seit 16. Dezember bis voraussichtlich 10. Januar in einem «Winter-Lockdown».

Einreise: Baden-Württemberg hat am 23. Dezember die sogenannte 24-Stunden-Regel für Einreisen ohne zehntägige Quarantäne eingeschränkt, was den Einkaufstourismus verunmöglicht. Gleichzeitig können Baden-Württemberger nicht mehr zum Skifahren in die Schweiz kommen. Quarantänefreies Einreisen aus beruflichen, schulischen, medizinischen oder familiären Gründen ist aber möglich. Verschärfte Grenzkontrollen gibt es keine. Wer aber beispielsweise beim Shoppen ennet der Grenze erwischt wird, muss mit einer Busse rechnen.

Tourismus: Touristische Übernachtungsangebote sind nicht gestattet, dazu zählen auch Campingplätze. Geschäftsreisen und Reisen in absoluten Härtefällen sind erlaubt.

Gastronomie: Restaurants, Bars, Clubs und «Kneipen aller Art» sind geschlossen. Bis 20 Uhr dürfen Speisen zur Abholung angeboten werden. Auch Lieferdienste sind erlaubt. Im öffentlichem Raum dürfen keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt und verzehrt werden.

Geschäfte: Lediglich Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf sind geöffnet, dazu zählen Supermärkte, Bäckereien, Kioske und die Post. Es gelten Kapazitätsbeschränkungen. Baumärkte und Gartencenter dürfen nur von gewerblichen Kunden und Landwirten aufgesucht werden. Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen sind geschlossen.

Freizeit: Nur Spielplätze im Freien sind geöffnet. Erlaubt sind auch Wandern und Spazieren. Sport ist nur erlaubt, wenn er alleine, zu zweit oder mit Personen aus dem gleichen Haushalt im öffentlichen Raum ausgeführt wird. Fitnesszentren und Schwimmbäder sind geschlossen, Tennisplätze und Reitanlagen sind geöffnet.

Weitere Beschränkungen: Es gelten strenge Kontaktbeschränkungen. Im privaten Bereich dürfen sich höchstens fünf Personen (über 14 Jahren) aus maximal zwei Haushalten treffen. Zwischen 20 und 5 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre: Die Wohnung darf dann nur aus triftigen Gründen verlassen werden. Schulen und Kitas sind geschlossen.

Sonderregelung an Weihnachten: Jeder Haushalt darf vier weitere Personen (plus Kinder unter 14 Jahren) aus dem engsten Familienkreis zu sich einladen. Private Veranstaltungen dürfen auch nach 20 Uhr besucht werden.

veröffentlicht: 23. Dezember 2020 14:10
aktualisiert: 24. Dezember 2020 09:17
Quelle: FM1Today

Anzeige
Anzeige