«So en Seich» - Jungfreisinnige legen Rekurs ein
Im Amtsblatt vom 16. November hat der Kanton St.Gallen die entsprechende Verfügung zum Kitesurf-Verbot öffentlich gemacht. Er begründet das Verbot mit Umwelt- und Tierschutzbedenken. Bis Ende November kann gegen die neue Verfügung Rekurs eingelegt werden. Davon haben die Jungfreisinnigen nun Gebrauch gemacht.
Deutliche Worte
Man sei erbost über die Verfügung des St.Galler Schiffahrtsamtes, das Kitesufen im St.Galler Teil des Zürichsees zu verbieten, schreibt die Partei in einer Mitteilung. Das Amt mache damit einen massvollen Bundesratsbeschluss de facto wieder rückgängig. Der Bundesrat möchte Kitesurfen auf Schweizer Seen grundsätzlich erlauben, die Kantone können allerdings für gewisse Gebiete Verbote aussprechen. Laut den Jungfreisinnigen ist das Verbot unverhältnismässig, weil es einen massiven Eingriff in die Freiheit der Bürger darstelle. Es mache zudem keinen Sinn nur den St.Galler Teil des Zürichsees für Kitesurfer zu sperren. Dies führe bei den Sportlern zu Unsicherheiten, schreibt die Partei weiter.
Situation in anderen Seen
Die Rekurrenten fordern nun vom Kanton nochmals über die Bücher zu gehen und allenfalls zusammen mit dem Kanton Zürich eine bessere Lösung zu finden. In diesem Zusammenhang erwähnen sie die aktuelle Situation auf dem Walensee. Dort gelten zwar komplizierte aber massvollere Regeln für Kitesurfer. Auch im Bodensee ist das Kitesurfen teilweise verboten.