St.Galler Regierung rechnet mit mehr Einwohnern

René Rödiger, 4. September 2015, 16:10 Uhr
Die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrats geht in der Raumplanung von einem höheren Bevölkerungswachstum aus als die Regierung. Die Folge wären grössere Bauzonen. Am 15. November wird darüber abgestimmt, wer künftig solche Wachstumsziele festlegen kann.
Über die Raumplanung wird die Bevölkerung noch abstimmen können.
© Peer Füglistaller/Tagblatt
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Die vorberatende Kommission unter Vorsitz von Karl Güntzel (SVP) habe die Leitsätze des kantonalen Raumkonzepts punktuell angepasst, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag.

Die Kommission hat dabei in erster Linie die Ziele für die zukünftige Bevölkerungsentwicklung «aufgrund des rascheren Wachstums» neu festgelegt. Sie geht davon aus, dass sich die Einwohnerzahl im Kanton St. Gallen bis 2030 um 46'500 und bis 2040 um 65'000 Personen erhöhen könnte.

Mehr Einwohner - grössere Bauzonen

Aktuell zählt der Kanton St. Gallen rund 500'000 Einwohner. Die Regierung war in ihren Prognosen von einem mittleren Wachstum ausgegangen. In Zahlen hätte dies einen Anstieg der Bevölkerungszahl um 40'000 bis ins Jahr 2030 und um 50'000 bis 2040 bedeutet. Die Annahmen wirken sich direkt auf die maximale Grösse der Bauzonen aus, die noch ausgeschieden werden dürfen.

Im November 2014 hatte der Kantonsrat eine von den Wirtschaftsverbänden geforderte dringliche Motion mit 75 gegen 29 Stimmen überwiesen, die die Kompetenzen für die Festlegung von Wachstumsszenarien von der Regierung zum Parlament verschieben wollte. In der Februarsession wurde dieser Änderung mit einer ähnlich klaren Mehrheit zugestimmt.

Erfolgreiches Referendum

Danach ergriffen EVP, GLP, Grüne und SP unterstützt von den Umweltverbänden erfolgreich das Referendum. Die zunehmende Zersiedlung müsse gestoppt werden, wurde argumentiert. Bereits die Annahmen der St. Galler Regierung seien sehr optimistisch gewesen: Sie sei von einer jährlichen Zunahme von 5000 Arbeitsplätze im wirtschaftlich eher schwachen Kanton St.Gallen ausgegangen.

Am 15. November wird nun abgestimmt, wer künftig die wesentlichen Eckpfeiler der kantonalen Richtplan festlegen darf: Die Regierung oder der Kantonsrat. Die Beratung über die Entwicklungsszenarien in der kommenden Septembersession erfolge deshalb «vorbehältlich des Ausgangs der Referendumsabstimmung am 15. November 2015», heisst es in der Mitteilung.

René Rödiger
Quelle: sda
veröffentlicht: 4. September 2015 14:53
aktualisiert: 4. September 2015 16:10
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