St.Galler Regierung will Nazi-Konzerte verbieten
Hintergrund der Motion der CVP-GLP-Fraktion sind zwei Veranstaltungen: Einerseits das Neonazi-Konzert in Unterwasser im letzten Herbst. 5000 Personen besuchten das umstrittene Konzert. Die Polizei habe dabei zu wenig rechtlichen Spielraum gehabt, bemängeln die Motionäre. Hinzu komme die Parteiversammlung der «Partei National Orientierter Schweizer» PNOS in Kaltbrunn.
Bei diesen Veranstaltungen seien die «die Grenzen staatlichen Handelns» aufgezeigt worden, heisst es im Motionstext der Fraktion. Sie fordert, dass im Kanton St.Gallen Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund verboten werden können. Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass die Instrumente für einen rechtssicheren Umgang mit extremen Gruppen unvollständig seien. Es brauche daher eine besondere gesetzliche Grundlage.
Die Motion wird von der St.Galler Regierung «explizit begrüsst». Nun muss der Kantonsrat dazu Stellung nehmen.