Staatsanwaltschaft und Rechtssystem verursachen lange Verfahren
Der Fall um den 48-jährigen Schweinezüchter K.W erhitzt die Gemüter. Der 48-jährige Schweizer musste sich letzte Woche unter anderem wegen gewerbsmässigem Betrug, Urkundenfälschung und Tierquälerei vor dem Bezirksgericht Uznach verantworten. Ein Urteil ist noch nicht gesprochen - die Staatsanwaltschaft fordert dreieinhalb Jahre Gefängnis, die Verteidigung dagegen einen Freispruch.
Ärger über Verfahrensdauer
Tatsächlich ermittelte die St. Galler Staatsanwaltschaft satte sechs Jahre, ehe sie den Fall vor den Richter bringen konnte. Was die Gründe für diese ausserordentlich lange Untersuchung sind, wollte die Medienstelle auch auf Nachfrage nicht bekannt geben. Grund: Mittlerweile läuft eine Interpellation von Kantonsrat Thomas Schwager (Grüne), der genau diese Frage von der St. Galler Regierung beantwortet haben möchte. «Mir ist absolut schleierhaft, was da so lange ermittelt werden musste. Auf den ersten Blick sieht es nämlich nach einem glasklaren Fall aus», sagt Schwager.
Für Martin Killias, ständiger Gastprofessor für Strafrecht an der Universität, gibt es, ohne Akteneinsicht gehabt zu haben, zwei plausible Szenarien: Die Staatsanwaltschaft hat sich bei ihren Ermittlungen verrannt oder versehentlich falsche Prioritäten gesetzt. «Strafermittler klären oftmals auch Details ab, die im Prozess dann überhaupt nicht relevant sind», so Killias gegenüber TVO. Der Grund hierfür sei simpel: Gerade die Verteidigung sei vor Gericht jeweils erpicht darauf, dem Ankläger nachlässige und schludrige Ermittlungsarbeit vorzuwerfen. Bei den intensiven Abklärungen handle es sich daher auch um Selbstschutz der Staatsanwälte.
Laut Killias ist dafür auch das Schweizer Rechtssystem als solches mitverantwortlich, das wegen der zu erbringenden Beweislast lange und komplizierte Verfahren noch fördere. (mla)