14 Jahre Gefängnis für Mord an Fredy K.
Der Niederländer, welcher den 62-jährigen Fredy K. getötet hat, muss für 14 Jahre ins Gefängnis. So lautet das Urteil des Kreisgerichts Toggenburg. Es folgte beim Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft und qualifizierte die Tat als Mord. Der Verteidiger des Angeklagten plädierte auf Totschlag und forderte, dass sein Mandant aufgrund der bereits abgesessenen Haftstrafe auf freien Fuss gesetzt wird.
Staatsanwaltschaft forderte 15,5 Jahre
Die Kreisrichter stufen die Tat als besonders skrupellos ein. Der Täter habe mit mehreren Tatwerkzeugen zu verschiedenen Zeiten mehrfach auf den Körper des Opfers eingestochen: «Man kann sagen, dass der Beschuldigte die Tötung konsequent zu Ende geführt hat», steht in der Urteilsverkündung.
Urteilsmildernd seien mehrere Faktoren gewesen. Unter anderem die lange Verfahrensdauer, die Vorverurteilung durch die Medien und die teilweise Geständnisbereitschaft. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe von 15,5 Jahren gefordert.
Verurteilung wegen Diebstahls statt Raub
Die beiden Privatklägerinnen erhalten eine Genugtuung und Schadenersatz im Wert von rund 70'000 Franken. Die gestohlenen Gegenstände werden teilweise den Privatklägerinnen zurück gegeben und teilweise eingezogen. Die Kosten des Strafverfahrens belaufen sich auf rund 150'000 Franken. Diese müssen vom Beschuldigten bezahlt werden. Eine Verurteilung wegen Raubes gibt es nicht. Stattdessen verurteilen ihn die Kreisrichter wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 10 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: tvo
Der fast 43-jährige Niederländer erstach Fredy K. in der Nacht vom 2. auf den 3. Mai 2016 und flüchtete anschliessend mit mehreren Wertgegenständen nach Thailand. Dort wurde er rund einen Monat später festgenommen.
Fredy K. war der Besitzer des Musikmuseums in Lichtensteig und im «Städtli» bekannt.
(red.)