St.Gallen

14 Schüsse auf Angreifer – Gericht spricht beide Stadtpolizisten frei

23.11.2021, 12:28 Uhr
· Online seit 23.11.2021, 11:37 Uhr
Bei einem Einsatz im September 2020 haben zwei St.Galler Stadtpolizisten in einer Wohnung einen 22-Jährigen angetroffen, der mit einer Pfanne auf eine Frau einschlug. Die beiden Beamten erschossen den Angreifer, die Frau verstarb im Spital. Am Dienstag standen die Polizisten vor Gericht.
Anzeige

«Freispruch». Zu diesem Urteil kommt das Kreisgericht St.Gallen im Fall der beiden Polizisten. Dass ein Strafverfahren eröffnet worden ist, ist in einem solchen Fall das übliche Vorgehen. 

Je sieben Schüsse hatten die beiden Polizisten auf den Angreifer im September 2020 abgegeben, um diesen zu stoppen. Der 22-Jährige schlug mit einer Pfanne auf den Kopf einer Frau ein. Zuvor hatten die Polizisten vergebens versucht, den Mann verbal zu stoppen. Der Einsatz war für die Polizisten doppelt tragisch, weil sowohl der Angreifer wie auch das Opfer verstarben.

Gericht spricht Polizisten frei

Das Gericht hat die beiden Polizisten am Dienstagmorgen vom Vorwurf der versuchten Tötung sowie mehrfacher schwerer Körperverletzung freigesprochen. Es sei Notwehr gewesen.

Vor Gericht sagten die Polizisten aus, dass das Opfer blutend am Boden lag und der Angreifer in der Küche verschwunden sei als sie die Wohnung betraten. Sie hätten «metallische Geräusche» gehört. Die beiden Polizisten hätten danach die Verteidigung aufgebaut. Es sei alles sehr schnell gegangen, sagte ein Polizist vor Gericht. Er habe damit gerechnet, mit einem Messer angegriffen zu werden.

Der Mann habe «wie ein Wahnsinniger auf die Frau eingeschlagen». Einer der Polizisten erklärte, warum er dann geschossen hatte: «Ich wollte ihn einfach stoppen, er war so im Wahn, für mich war klar: Wenn ich jetzt nicht handle, dann tötet er sie.»

Staatsanwaltschaft verlangte sowohl Verurteilung als auch Freisprüche

Gemäss der Rechtsmedizin war der 22-jährige Angreifer von zehn Schüssen getroffen worden, welcher Schütze den tödlichen Schuss am Hinterkopf abgegeben habe, könne nicht zugeordnet werden. Insgesamt feuerten die Polizisten 14 Schüsse ab.

Quelle: CH Media Video Unit / TVO / Silvy Kohler

Die Staatsanwaltschaft sagte in ihrem Plädoyer, dass in diesem Fall sowohl eine Verurteilung, wie auch ein Freispruch möglich sei. Das Handeln der Polizisten sei «proportional» gewesen. Gleichzeitig sei der 22-Jährige unbewaffnet gewesen, abgesehen vom Metallkochtopf. Deshalb habe die Staatsanwaltschaft sowohl eine Verurteilung als auch Freisprüche der Polizisten verlangt.

Wie die Staatsanwaltschaft gegenüber TVO sagt, werde sie das Urteil wohl nicht weiterziehen. 

(red.)

veröffentlicht: 23. November 2021 11:37
aktualisiert: 23. November 2021 12:28
Quelle: FM1Today

Anzeige
Anzeige