18 Jahre Gefängnis für Moschee-Mörder
Am frühen Abend hat das Kreisgericht St.Gallen das Urteil im Moschee-Mord-Prozess bekannt gegeben. Wie die SDA meldet, hat es den Angeklagten wegen Mordes schuldig gesprochen. Beim Strafmass blieb das Gericht leicht unter der Forderung des Staatsanwalts. Der 52-jährige Täter erhielt 18 Jahre Gefängnis. Er hatte im August 2014 einen 51-jährigen Schweizer erschossen, um seinen Bruder zu rächen.
Der Bruder des Angeklagten war vor 19 Jahren in Walenstadt bei einem Streit zwischen drei albanisch-stämmigen Männern - dem Angeklagten, dessen Bruder und dem späteren Opfer - erstochen worden. Der mutmassliche Täter wurde damals wegen Notwehr freigesprochen.
Grosse Polizeipräsenz
Etwa zwölf Polizisten hatten während der Verhandlung das Gerichtsgebäude in St.Gallen gesichert. Auch Patrouillen und Spürhunde standen im Einsatz. Alle Anwesenden wurden zuerst mit einem Metalldetektor durchsucht. Bis auf den letzten Platz war der Gerichtssaal gefüllt. Hauptsächlich Medien und Familienmitglieder der Täter- und Opfer-Familie waren unter den Anwesenden.
Angeklagter gibt Tat zu
Der Angeklagte wirkte während der Befragung durch die Richter gefasst und gab die Tat zu, allerdings sei sie nicht geplant gewesen. Er sagte, er habe in der Nacht davor, Alpträume vom Täter gehabt. Er litt unter Müdigkeit und Angstzuständen. Am Morgen sei er planlos zur Moschee in St.Gallen Winkeln gefahren. Erst im letzten Moment habe er die Waffe eingepackt.
Nach dem ersten Gebet sei er zu seinem Auto gegangen und habe die Waffe geholt. Dann ging alles ganz schnell. Er habe die Kontrolle verloren, sagt er, und während des Gebets die Waffe auf sein Opfer gerichtet und geschossen. Obwohl er die Tat zugab, sprach der Angeklagte nicht von Reue. Erst in den zehn Minuten vor der Tat habe er den Entschluss gefasst, sein Opfer umzubringen.
20 Jahre Haft gefordert
Anders sah dies der Staatsanwalt. Für ihn war die Darstellung nicht glaubhaft. Er forderte 20 Jahre Haft wegen Mordes, mehrfacher Gefährdung des Lebens und unerlaubtem Waffenbesitz. Er versuchte darzulegen, dass der Täter planmässig vorgegangen sei: «Der Täter konnte nicht ertragen, dass sein Opfer in Freiheit lebte, nachdem er seinen Bruder umgebracht hatte. Für ihn ist das Motiv Rache.» Er habe einen Ehrenmord begangen. Der Pflichtverteidiger plädierte auf zehn Jahre Haft wegen vorsätzlicher Tötung.
Hier der TVO-Bericht zum Prozess: