Kanton St.Gallen

5 Millionen Franken für Corona-Bedürftige: Das musst du wissen

· Online seit 15.04.2021, 13:23 Uhr
Der Kanton St.Gallen führt eine neue Corona-Hilfe für Personen ein, die von der Pandemie stark betroffen sind. Dafür stellt der Kanton fünf Millionen Franken zur Verfügung. Der Anspruch ist genau geregelt.
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Trotz Hilfsprogramm von Bund und Kanton gibt es Personen, die ihre Auslagen aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr decken können. Diesem Umstand will der Kanton St.Gallen nun nachkommen und stellt 5 Millionen Franken an Hilfsgeldern zur Verfügung.

Diese richten sich an besonders stark von der Pandemie betroffene Personen und werden vom Kanton zusätzlich zu den bestehenden Corona-Hilfen angeboten.

Lücken durch Kurzarbeit

«Die finanziellen Beratungen haben in gewissen Beratungsstellen im Vergleich mit dem letzten Jahr um bis zu 130 Prozent zugenommen», sagt Adela Civic, Leiterin Abteilung Familie und Sozialhilfe des Kantons St.Gallen.

Betroffen seien etwa Familien, die eine Einkommenseinbusse aufgrund Kurzarbeit hinnehmen müssten. Zum Beispiel mit einem Vater, der als Koch arbeitet und seit langer Zeit auf Kurzarbeit ist. Die Mutter arbeitet vielleicht nur auf Abruf, dadurch können über die Dauer grössere Lücken entstehen.

Wer hat Anspruch? 

Gesuch für Unterstützung können online oder beim Sozialamt der Wohnsitzgemeinde eingereicht werden. Mittels Formular werden die anerkannten Ausgaben (Lebensbedarf, Miete, Berufskosten usw.) den anrechenbaren Einnahmen (Lohn, Kinderzulagen, Alimente) gegenübergestellt.

Sollte über die letzten 12 Monate gesehen ein Fehlbetrag resultieren, besteht allenfalls Anspruch. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Kein Anspruch bei Sozialhilfe, AHV und IV

Wer bereits Sozialhilfe bekommt, kann keine zusätzlichen Corona-Hilfen beim Kanton beziehen. Die finanzielle Corona-Hilfe ist ein ergänzendes Instrument, dass sich an andere Zielgruppen richtet.

«Die Zielgruppe befindet sich im Niedriglohn-Segment, konnte aber bisher den Lebensunterhalt meistern. Da diese Personen nun unverschuldet aufgrund von Corona-Massnahmen in diese Situation gekommen sind, sollen sie Unterstützung erhalten», sagt Civic.

Im Unterschied zur Sozialhilfe müssen diese Corona-Hilfsgelder nicht zurückbezahlt werden. Deswegen sei es auch nicht sinnvoll, die Corona-Unterstützung über die Sozialhilfe auszugleichen, sagt Civic: «Darüber hinaus hätten viele wohl gar keinen Anspruch auf Sozialhilfe.»

Ebenfalls ausgeschlossen sind Bezügerinnen und Bezüger von AHV- oder IV-Renten. Diese haben jedoch allenfalls Anspruch auf Ergänzungsleisten.

Maximal 10'000 Franken

Die fünf Millionen Franken wurden vom Kantonsrat als Unterstützungsbetrag festgelegt. Es wurde auch eine Obergrenze pro Fall bestimmt. Diese beträgt maximal 10'000 Franken. Das Geld wird auf einmal überwiesen, nicht etwa gestaffelt.

Eine Einschätzung zur Anzahl der möglichen Gesuche sei schwierig, sagt Adela Civic: «Wir können das nicht genau abschätzen. Der Bedarf ist sicher vorhanden, das zeigen die vielen Beratungen.»

Beratung bei der Gemeinde

Beim Kanton hat man eine Zunahme von finanziellen Beratungen festgestellt. Dies allerdings nicht bei den zuständigen Stelle in den Gemeinden - sondern bei Niederschwelligen Beratungsstellen wie der Caritas oder dem Roten Kreuz.

Ab sofort können sich betroffene jedoch spezifisch für die neue Corona-Hilfe in den Gemeinden beraten lassen. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Kantons.

(thc)

veröffentlicht: 15. April 2021 13:23
aktualisiert: 15. April 2021 13:23
Quelle: FM1Today

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