Buchs

Abgemagertes Pferd eingeschläfert – Strafuntersuchung gegen Halter

17.04.2020, 12:16 Uhr
· Online seit 17.04.2020, 11:50 Uhr
Auf einem Hof bei Buchs musste am Ostersamstag ein Pferd eingeschläfert werden. Dieses war abgemagert und stark geschwächt. Gegen den Tierhalter läuft eine Strafuntersuchung wegen Tierquälerei. Er war dem Amt bekannt.
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Die St.Galler Kantonspolizei rückte aufgrund einer Meldung zum betroffenen Bauernhof aus und zog den Veterinärdienst und einen Tierarzt zu. «Ein Passant hatte das vernachlässigte Pferd auf dem Boden liegen sehen», sagt Hanspeter Krüsi, Mediensprecher der Kantonspolizei St.Gallen, auf Anfrage von FM1Today.

Eines der beiden Pferde war laut Mitteilung des Kantons St.Gallen stark abgemagert und musste vor Ort eingeschläfert werden. Der Veterinärdienst beschlagnahmte das zweite Pferd vorsorglich und liess es abtransportieren. Auch dieses Pferd war unterernährt, zudem waren keine Futtervorräte vorhanden. Es wurde eine Strafuntersuchung wegen Tierquälerei gegen den Halter eingeleitet. Zudem wird ein Tierhalteverbot verfügt.

Hof bereits kontrolliert

Bereits Ende Januar hatte der Veterinärdienst den Hof kontrolliert, nachdem eine anonyme Meldung zur Hundehaltung eingegangen war. Wie der Kanton schreibt, untersuchte der Veterinärdienst bei der Kontrolle auch die Pferdehaltung und stellte bauliche Mängel am Stall sowie bei der Haltung der Tiere fest. Die Pferde hätten zum damaligen Zeitpunkt aber genügend Futter und Wasser gehabt. Zudem seien die Stroh- und Heuvorräte ausreichend gewesen.

Der Veterinärdienst verordnete eine Korrektur der Mängel. Es bestanden laut Kanton keine Anhaltspunkte, «dass sich der Zustand der Pferde innert kurzer Zeit massiv verschlechtern könnte». Eine Nachkontrolle sei geplant gewesen. Wie in solchen Fällen üblich, finden diese innerhalb von drei bis vier Monaten nach der Verfügung statt.

Meldung gelangte nicht zum Veterinärdienst 

Eine Meldung zur Pferdehaltung im Fall von Buchs ging zwar im Herbst beim örtlichen Tierschutzverein ein, diese ist aber nicht bis zum Veterinärdienst gelangt. Weshalb diese Information nicht ans Amt gelangte, will das Amt jetzt zusammen mit dem Tierschutzverein «so schnell wie möglich klären». Ziel müsse es sein, dass Meldungen von Tierleiden «schnell und umfassend» an das Amt gelangen, damit es die Tierhalterinnen und Tierhalter kontrollieren und, wenn nötig, durchgreifen können.

Verurteilt wegen Hundehaltung 

Schon vor der ersten Meldung beim Veterinäramt im Januar war der Tierhalter den Behörden bekannt. Es gab in der Vergangenheit Probleme bei der Hundehaltung und deren Registrierung, zudem kam es zu mehreren Beissvorfällen mit anderen Hunden. Daraus resultierten eine Strafanzeige und eine Verurteilung. Am Ostersamstag wurden bezüglich Hundehaltung keine Mängel festgestellt. Der Kanton kündigt weitere Kontrollen an.

Wie der «Blick» schreibt, musste der Tierhalter bereits im vergangenen Oktober Konkurs anmelden.

(pd/red.)

veröffentlicht: 17. April 2020 11:50
aktualisiert: 17. April 2020 12:16
Quelle: FM1Today

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