St.Gallen

Alterslimite für Impftermine entfällt ab 15. Mai

· Online seit 06.05.2021, 10:39 Uhr
Am 15. Mai fällt die Alterslimite für einen Termin zur Impfung im Kanton St.Gallen. Ab dann werden die Termine nach Anmeldedatum vergeben. Bis Ende Juni werden deutlich mehr Impfdosen erwartet. Und dann gilt: «De Schneller isch de Gschwinder».
Anzeige

Wer sich in einem der vier Impfzentren in St.Gallen, Buchs, Rapperswil-Jona oder Wil impfen lassen möchte, kann sich seit dem 22. März auf der Internetseite www.wirimpfen.ch eintragen und erhält einen Platz auf der Warteliste. Die ersten Impftermine waren für die über 75-Jährigen reserviert. Danach konnte die Altersgrenze stetig gesenkt werden. Die Abstufung nach Alter erfolgte, weil Personen über 50 nachweislich ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Bis Mitte Mai wird ein Grossteil der über 50-Jährigen geimpft sein oder hat einen Impftermin.

Impftermine ohne Alterslimite

In der Kalenderwoche 20 werden grössere Mengen an Impfstoff von Moderna erwartet, schreibt der Kanton St.Gallen. Dieser Impfstoff wird an die Hausarztpraxen und neu auch an die Impfzentren verteilt. Ab diesem Zeitpunkt können die Impftermine in den Arztpraxen und in den Impfzentren unabhängig vom Jahrgang vergeben werden. In den Arztpraxen gibt es teilweise noch Wartelisten mit über 50-Jährigen. Erst wenn diese Personen geimpft sind, wird auch in den Arztpraxen die Alterslimite fallen.

Impfwillige Personen werden gebeten, Doppelanmeldungen (online und bei der Hausarztpraxis) zu vermeiden. Kurzfristige Abmeldungen oder ein Nichterscheinen erschweren die Impfstofflogistik und führen zu einem erheblichen Mehraufwand in den Praxen und Impfzentren. Impfen lassen können sich ab Kalenderwoche 20 alle im Kanton St.Gallen wohnhaften Personen ab 18 Jahren. Die Möglichkeit, dass auch über 16-Jährige mit dem Impfstoff von Pfizer/BioNTech in Impfzentren geimpft werden können, wird aktuell vorbereitet.

Anmeldedatum gibt den Ausschlag für Impftermin

Die freien Impftermine werden in den Impfzentren nach Anmeldedatum vergeben. Das heisst, dass eine 20-jährige Person, die sich Ende März angemeldet hat, schneller geimpft wird als eine 45-jährige Person, die sich Ende April angemeldet hat. Nach wie vor werden Anmeldungen von über 50-Jährigen in den Impfzentren mit Priorität behandelt. Nur in den Arztpraxen werden Kriterien wie chronische Krankheiten, Schwangerschaft oder Allergien als Impfprioritäten berücksichtigt.

(red.)

veröffentlicht: 6. Mai 2021 10:39
aktualisiert: 6. Mai 2021 10:39
Quelle: FM1Today

Anzeige
Anzeige