Ostschweiz
St. Gallen

Anwalt: Chancen der Partyorganisatoren von Gommiswald stehen schlecht

Gommiswald

Anwalt: Chancen der Partyorganisatoren stehen schlecht

· Online seit 12.03.2021, 07:15 Uhr
Nach der Party im Restaurant «Älpli» in Gommiswald mit rund 90 Leuten sind die Veranstalter der Meinung, dass ihr Anlass rechtens war. Dass sie mit ihrer Argumentationen durchkommen, ist aber eher unwahrscheinlich. Ein Anwalt erklärt, wieso.

Quelle: FM1Today / TVO

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«Ich bereue überhaupt nichts», sagt der 38-jährige Partyveranstalter aus Eschenbach. Er ist immer noch überzeugt, dass er mit seiner Veranstaltung am Wochenende eine Lücke im Corona-Gesetz gefunden hat und diese deshalb rechtens war. Er hatte seine Feier als religiösen Anlass getarnt.

Das Covid-Gesetz ist verbindlich

Der St.Galler Rechtsanwalt Samuel Horner bezweifelt, dass die Organisatoren mit ihrer Argumentation erfolgreich sein werden. Obwohl er nicht die genauen Details des Falles kenne, glaubt er, dass die Veranstalter mit ihren Argumenten sich einer Busse nicht entziehen können. «Nach meinem Verständnis sind das verbindliche Regeln, in Form von Gesetzen und Verordnungen. Daran muss man sich halten, auch wenn man mit dem Inhalt nicht einverstanden ist.»

Die Vereinigung könnte gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft in Erklärungsnot kommen, wie der Anwalt glaubt: «Wenn man eine solche Glaubensgemeinschaft in der Zeit von Corona unverbindlich ins Leben ruft und auch nicht als Verein organisiert ist, könnte das eng werden.»

50-Personen-Obergrenze gebrochen

Hinzu kommt, dass auch bei der «Glaubensgemeinschafts-Ausnahme» die Obergrenze bei 50 Personen liegt. «Wenn jetzt effektiv mehr als 50 Personen vor Ort waren, ermächtigt auch der religiöse Hintergrund die Personen nicht mehr, sich in diesem Umfang zu treffen», erläutert der Anwalt.

Quelle: FM1Today / Youtube (Corona Mahnwachen)

Zwickmühle aus rechtlicher Sicht

Es gibt in der Corona-Thematik aber auch Graubereiche und Ermessensspielraum: «Das Schwierige ist, dass es sehr viele Anpassungen an der Covid-Verordnung gibt. Deshalb muss man einen Einzelfall genau anschauen.» Horner rät, bei Unsicherheiten immer die entsprechenden Behörden, zum Beispiel die Polizei, zu kontaktieren und informieren.

Es bleibt die Möglichkeit, dass die Organisatoren der Party in Gommiswald den Strafbefehl anfechten können. So könnte es gut sein, dass der Fall schlussendlich vor Gericht landet.

(red.)

veröffentlicht: 12. März 2021 07:15
aktualisiert: 12. März 2021 07:15
Quelle: FM1Today

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