Austausch mit Polizeidatenbanken anderer Kantone gefordert | FM1Today
Kanton St.Gallen

Austausch mit Polizeidatenbanken anderer Kantone gefordert

· Online seit 17.03.2022, 15:46 Uhr
In einem Vorstoss aus dem St.Galler Kantonsrat wird ein automatisierter Austausch mit Polizeidatenbanken anderer Kantone verlangt. Diese Möglichkeit soll sich aber auf die Strafverfolgung beschränken. Die Regierung will den Austausch auch auf heikle Bereiche ausdehnen.
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Für den Austausch von Daten mit anderen kantonalen Polizeibehörden gibt es heute Einschränkungen: So wird verlangt, dass die Behörden entweder bereits Tatverdächtige identifiziert haben oder sonst über Anhaltspunkte verfügen, dass in einem anderen Kanton wertvolle Informationen vorhanden sind.

Die föderale Struktur der Schweiz erschwere es der Polizei, Daten zielgerichtet auszutauschen, heisst es in der Motion, die von Vertreterinnen und Vertretern von FDP, GLP und SP gemeinsam eingereicht wurde. Inzwischen seien aber verschiedene Systeme entwickelt worden, in denen Daten zur seriellen Kriminalität, zu Vermögensdelikten oder zur Cyberkriminalität gesammelt werden.

Einfacher im Schengenraum

Für die Nutzung dieser Datenbanken gebe es im Kanton St.Gallen keine Gesetzesgrundlagen. Diese sollen nun geschaffen werden. Es sei schwer zu begründen, weshalb der internationale Datenaustausch etwa im Schengen-Raum einfacher und koordinierter ablaufe, als derjenige innerhalb der Landesgrenze, schrieben die Motionäre.

Es gibt bei ihrer Forderung allerdings eine Einschränkung: «Der automatische Datenaustausch soll sich nur auf die Strafverfolgung, nicht aber auf die Prävention oder auf allgemeine Überwachungsmassnahmen beziehen».

Genau diese Einschränkung lehnt die St.Galler Regierung ab. Gerade für Ermittlungen «im Vorfeld von eigentlichen Untersuchungen» sei es notwendig, eine effiziente Kriminalitätsbekämpfung auch über die Kantonsgrenzen gewährleisten zu können, argumentiert sie in ihrer Stellungnahme.

Heikle präventive Polizeiarbeit

Für die präventive Polizeiarbeit, bei der Grundrechte tangiert werden, fehlen allerdings bisher im Kanton St.Gallen die rechtlichen Grundlagen. Vor kurzem wurde deshalb eine umfangreiche Revision des Polizeigesetzes in die Vernehmlassung gegeben.

Die Kompetenzen der Polizei sollen damit auf verschiedenen Ebenen erweitert werden. Unter anderem könnten künftig Daten über Personen gesammelt und ausgetauscht werden, die noch nicht straffällig geworden sind, bei denen dies aber vermutet wird. Die Polizei will auch Software einsetzen können, die solche Einschätzungen liefern würde.

veröffentlicht: 17. März 2022 15:46
aktualisiert: 17. März 2022 15:46
Quelle: sda

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