Bad-Rans-Prozess wird wiederholt

· Online seit 01.05.2019, 18:06 Uhr
Der Prozess zur Immobilienpleite Bad Rans muss wiederholt werden. Das Bundesgericht bestätigt, dass ein Richter des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland befangen war.
Laurien Gschwend
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Jetzt ist es definitiv: Der Bad-Rans-Prozess muss erneut – mit einer völlig neuen Besetzung – aufgerollt werden. Dies bestätigt der verfahrensleitende Richter Hans Willi auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Stehen für einen erneuten Prozess nicht genügend Richter zur Verfügung, muss ein anderes Kreisgericht aushelfen.

Der Laienrichter, ein Geologe, hatte eine mehrjährige geschäftliche Beziehung zur Genossenschaft Bad Rans und zum Hauptangeklagten unterhalten. Seine Firma führte zwischen 2007 und 2010 Aufträge für die Genossenschaft aus. Nach dem Konkurs blieben Rechnungen in der Höhe von rund 6000 Franken offen. Wegen dieser Umstände bestehe objektiv die Gefahr von Voreingenommenheit, urteilte das Bundesgericht.

Der Hauptangeklagte, ein Zürcher Architekt, hatte zu Beginn des mehrtägigen Prozesses vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland im November 2018 den Ausstand des Richters verlangt. Dennoch wurde das Verfahren weitergeführt. Er wurde schliesslich wegen mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung, mehrfacher Misswirtschaft, mehrfacher Veruntreuung und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt (FM1Today berichtete).

veröffentlicht: 1. Mai 2019 18:06
aktualisiert: 1. Mai 2019 18:06
Quelle: SDA/red.

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