Behinderte Frau misshandelt: Ex-Pfleger fordert Freispruch
Über 20 Jahre lang arbeitete der Beschuldigte aus dem Kanton St.Gallen in einer Arbeits- und Wohngruppe für Menschen mit Wahrnehmungsstörungen. Am Ort, wo auch das Opfer lebt. Der Beschuldigte war eine Zeit lang für die Gruppe der heute 45-Jährigen zuständig. Während dieser Zeit bauten die beiden eine Beziehung zueinander auf. Die behinderte Frau bezeichnete ihn oft als ihren «Lieblingsbetreuer».
Verlangte vom Opfer, sich nackt auszuziehen
Ab und an war der Angeklagte als Nachtwächter eingeteilt, er war mindestens einmal pro Monat als einziger Pfleger im Haus und schlief auch dort. Während fast zwei Jahren holte der Beschuldigte das Opfer immer wieder in sein Zimmer. Er forderte die Frau laut Anklageschrift jeweils auf, sich nackt auszuziehen und drängte sie zu sexuellen Handlungen. Ausserdem verlangte der Beschuldigte von ihr, niemandem etwas davon zu erzählen.
Ausnutzung der körperlichen und geistigen Behinderung
Im Wissen, dass die 45-Jährige an einer körperlichen und geistigen Behinderung litt und ihre Intelligenz beeinträchtigt war, nutzte er ihre Abhängigkeit aus. Weil der Beschuldigte sie mehrfach dazu brachte, eine sexuelle Handlung vorzunehmen, machte er sich der mehrfachen sexuellen Handlung mit einem Anstaltspflegling schuldig, heisst es in der Anklageschrift.
Der heute 55-Jährige wurde deshalb im Juni 2018 zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten verurteilt, zwei Monate weniger als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Der Angeklagte war mit dieser Entscheidung jedoch nicht einverstanden und hat deshalb das Urteil weitergezogen. Am Dienstag steht er vor dem Kantonsgericht St.Gallen und fordert einen vollumfänglichen Freispruch.