Beichtstuhl-Brandstifter muss in Suchttherapie

· Online seit 21.03.2017, 17:12 Uhr
Der 51-jährige psychisch kranke Mann, der in der St.Galler Kathedrale einen Beichtstuhl angezündet hat, stand am Dienstag vor Gericht. Das Kreisgericht St.Gallen hat eine Freiheitsstrafe ausgesprochen und ordnete eine Suchttherapie an.
Lara Abderhalden
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Der beschuldigte 51-jährige Schweizer hat im Juni 2016 einen Beichtstuhl in der Kathedrale St.Gallen angezündet. Wie er selbst vor Gericht erklärte, habe er innerhalb weniger Stunden zweimal eine Rechaudkerze in zwei Beichtstühlen deponiert. Bei der ersten Brandstiftung konnten Touristen den Brand löschen und Schlimmeres verhindern. Beim zweiten Vorfall bemerkte der Messmer die Kerze, bevor diese den Beichtstuhl beschädigen konnte.

Die Polizei schätzt den Sachschaden auf 20'000 Franken.

Unzufrieden mit der Kirche

Der Mann sei, wie er sagt, über den Verlauf der Beichte am Vortag unzufrieden gewesen. Ausserdem habe er sich allgemein über die katholische Kirche geärgert. An der Gerichtsverhandlung erklärte er in der kurzen Befragung des vorsitzenden Richters, er wisse zwar, dass er für die Brandstiftung verantwortlich sei, doch könne er sich eigentlich an gar nichts mehr erinnern.

Bevor er den Beichtstuhl in Brand steckte, hat er seine Ehefrau per Telefon angerufen und ihre gesagt, sie solle Geld auf ihr gemeinsames Konto überweisen. Tue sie dies nicht, müsse jemand sterben und er könne für nichts garantieren.

Mann muss in Suchttherapie

Das Kreisgericht St.Gallen hat eine Freiheitsstrafe ausgesprochen und eine Suchttherapie angeordnet. Der Beschuldigte war vollumfänglich geständig, weshalb er im abgekürzten Verfahren angeklagt werden konnte.

Die Staatsanwaltschaft beantragte an der Gerichtsverhandlung Schuldsprüche wegen mehrfacher versuchter Brandstiftung, Nötigung und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes. Als Sanktion einigten sich Anklage und Verteidigung auf eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten und eine Busse von 300 Franken. Zudem sei eine stationäre Suchtbehandlung anzuordnen.

Beschuldigter ist in Reha

Bereits seit November letzten Jahres befindet sich der Beschuldigte in einem Rehabilitationszentrum. In einem psychiatrischen Gutachten steht, dass der Mann sehr viel Alkohol getrunken und eine psychische Störung hatte, als er die Straftaten beging. Ohne die Suchttherapie könnte der Mann rückfällig werden und weitere Brandstiftungen begehen.

Der Verteidiger betonte, sein Mandant gehe in der Therapie seine Probleme motiviert an. Die Taten seien ein Ausdruck der Verzweiflung gewesen. Das Kreisgericht St. Gallen erhob die Anträge der Staatsanwaltschaft zum Urteil.

TVO-Beitrag zum Beichtstuhl-Brand:
veröffentlicht: 21. März 2017 17:12
aktualisiert: 21. März 2017 17:12
Quelle: SDA/abl

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