Kanton St.Gallen

Bekommen Leute mit Schutzstatus S mehr Sozialhilfe?

· Online seit 27.04.2023, 12:03 Uhr
In einem Vorstoss hat ein St.Galler SVP-Kantonsrat Auswüchse bei der Sozialhilfe für Flüchtlinge mit dem Schutzstatus S kritisiert. Die Regierung weist die Vorwürfe zurück und erklärt, wie die Bedingungen aussehen.
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Flüchtlinge aus der Ukraine mit dem Schutzstatur S hätten «automatisch Anspruch auf Sozialhilfe, ohne Prüfung der individuellen Bedürftigkeit», schreibt SVP-Kantonsrat Sascha Schmid in einer einfache Anfrage von anfangs März.

Zudem profitierten diese Personen von der Befreiung der Vignettenpflicht für ihre Fahrzeuge, von gratis Swisscom-Abos und von einer umfassenden Gesundheitsversorgung, einschliesslich Zahnbehandlungen.

Schmid verweist auf die Empfehlung der Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren, dass Personen mit Schutzstatus S das Auto als Vermögen angerechnet werden solle. Dies müsse umgesetzt werden.

Die Regierung stützte sich in ihrer kürzlich veröffentlichten Antwort auf Auskünfte der Gemeinden ab, die für die Sozialhilfe zuständig sind.

Kein automatischer Anspruch

Entgegen dem Wortlaut der einfachen Anfrage bestehe «kein automatischer Anspruch auf Sozialhilfe». Die Sozialämter überprüften bei Personen mit Schutzstatus S die Einkommens-und Vermögenssituation, um eine allfällige Bedürftigkeit festzustellen.

Auch die erwähnte «umfassende Gesundheitsversorgung» gebe es so nicht. Schutzsuchende seien krankenversichert und hätten damit Zugang zur medizinischen Grundversorgung. Gesuche für Zahnbehandlungen würden sorgfältig geprüft. Ausser bei Notfällen finanziere die Sozialhilfe Zahnbehandlungen in der Regel nicht.

Verkaufserlös für Autos massgebend

Die Aussage, dass Fahrzeuge aus der Ukraine von der Vignettenpflicht befreit wurden, sei «nicht mehr korrekt». Diese Regelung habe bis am 30. November 2022 gegolten.

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) empfehle, dass Fahrzeuge von Personen mit Sozialhilfe zwölf Monate nach der Einreise in die Schweiz veräussert werden sollen, «wenn der Wert des Autos die Einfuhrkosten sowie den Vermögensfreibetrag übersteigt».

Dies bedinge eine Abklärung des voraussichtlichen Verkaufserlöses, weiter müsse überprüft werden, ob das Fahrzeug beispielsweise geleast sei. Je nach Ergebnis könne das Sozialamt die Verwertung veranlassen.

veröffentlicht: 27. April 2023 12:03
aktualisiert: 27. April 2023 12:03
Quelle: sda

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