Wie in der Vergangenheit gibt es Ausnahmen, zum Beispiel für Eltern von Kindern, Besuchende von dementen oder besonders unterstützungsbedürftigen Personen sowie Besuchende von palliativen Patientinnen und Patienten. Dies teilt die Spitalleitung mit. Auch für Hospitalisierte mit einer sehr langen Aufenthaltsdauer werden Ausnahmen erteilt.
Ausnahmeregelungen gibt es ausserdem für werdende Eltern. Väter dürfen während der Geburt dabei sein und im Verlauf des Wochenbetts ihre Partnerin und das Neugeborene im Spital besuchen.
Für Besuche in den genannten Ausnahmefällen wird ein gültiges Covid-Zertifikat erwartet. Ohne gültiges Covid-Zertifikat kann der Zutritt gemäss Mitteilung verweigert werden. Zudem gilt weiterhin Maskenpflicht im gesamten Spital.
Auch im St.Galler Kantonsspital gilt seit dieser Woche wieder ein Besuchsverbot. Hier geht es zum Artikel.