Betreuer bestreitet Missbrauchsvorwürfe
Der Beschuldigte soll zwischen Anfang 2014 und Mitte 2016 in einem St.Galler Heim die Abhängigkeit einer Frau mit geistiger und körperlicher Mehrfachbehinderung ausgenutzt haben. Als Betreuer habe er die 43-Jährige während seiner Nachtwachen in das Pikett-Zimmer gelockt und sie dort aufgefordert, sich auszuziehen, um Sex mit ihr zu haben. Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, forderte der mutmassliche Peiniger sein Opfer dazu auf, über die Treffen zu schweigen.
Nur belastende Hinweise berücksichtigt
Der Verteidiger ist der Meinung, die falschen Anschuldigungen würden seinen Mandanten schwer belasten. Bei den Untersuchungen seien nur belastende Hinweise berücksichtigt worden, weshalb der Beschuldigte freizusprechen sei.
Emotionale Abhängigkeit ausgenutzt
Im Beisein seiner Ehefrau und Töchter stritt der 54-Jährige vor Gericht die Missbrauchsvorwürfe ab. Es sei ihm aber bewusst gewesen, dass die Heimbewohnerin fixiert auf ihn sei, gar etwas verliebt. Laut der Staatsanwaltschaft nutzte der Betreuer diese Situation und die kindlich-emotionale Abhängigkeit der Frau aus.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten und ein Berufsverbot. Das Urteil wurde am Freitag noch nicht eröffnet. Es gilt die Unschuldsvermutung.