St.Gallen

Bewaffnete Raubüberfälle: 33-Jähriger wehrt sich gegen Verurteilung

· Online seit 29.06.2020, 14:10 Uhr
Vor dem Kantonsgericht St.Gallen hat sich am Montag ein 33-jähriger Mann gegen den Vorwurf gewehrt, fünf Raubüberfälle begangen zu haben. Die Vorinstanz hatte ihn deswegen verurteilt. Der Entscheid des Kantonsgericht steht noch aus.
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Das Kreisgericht St.Gallen hatte den 33-jährigen Schweizer im März 2019 zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und drei Monaten verurteilt und angeordnet, dass der Gefängnisaufenthalt zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben wird. Der Beschuldigte wie auch die Staatsanwaltschaft legten gegen den Entscheid Berufung ein.

Bei den Überfällen wurden mehrere der Opfer verletzt. Laut Staatsanwaltschaft überfiel der 33-Jährige zusammen mit einem anderen Mann im Juni 2013 das Hotel Uzwil. Dabei bedrohten sie eine Serviceangestellte. Mitte August soll der Beschuldigte einen bewaffneten Raubüberfall auf einen Tankstellenshop in Bronschhofen, drei Monate später auf eine McDonalds Filiale in Wil begangen haben. Dort betrat der Täter vermummt den Verkaufsraum und bedrohte die Angestellten mit einer Waffe. Den Schichtleiter zwang er, ihn zum Tresor zu führen. Er schlug den Kopf des Opfers zweimal brutal gegen eine Wand.

Aus dem Gefängnis ausgebrochen

Im folgenden November gab es wieder einen Raubüberfall auf einen Tankstellenshop in Wil. Und schliesslich soll der Beschuldigte laut Anklageschrift einen Erotiksalon in St.Gallen überfallen haben. Eine der Frauen sprang in Panik aus einem Fenster und verletzte sich so schwer, dass sie längere Zeit hospitalisiert werden musste.

Die Vorinstanz hatte den Mann auch schuldig gesprochen, weil er aus dem Gefängnis geflohen, einen Autofahrer mit einem Sturmgewehr bedroht und auf der Flucht mit seinem Personenwagen einem Polizisten über den Fuss gefahren sein soll. Zudem habe er zusammen mit Kollegen einen Mieter aus seiner Wohnung gewiesen. Das Opfer wurde dabei gefesselt, gewürgt und brutal geschlagen.

Verfahrensmängel ins Feld geführt

Mit seiner Berufung verlangte der Beschuldigte vor allem Freisprüche für die Raubüberfälle. Auf die Fragen des vorsitzenden Richters wollte er nicht antworten, sondern überliess das Wort seinem Verteidiger. Dieser machte Verfahrensmängel und rechtsungültige Beweismittel geltend. Sein Mandant habe ein Recht auf ein faires Verfahren und dies sei in vielerlei Sicht nicht gegeben. Die Beweise genügten nicht, um den Beschuldigten für die Raubüberfälle verantwortlich zu machen.

Der Verteidiger forderte eine Freiheitsstrafe von höchstens sechs Jahren. Da der Beschuldigte bereits seit sieben Jahren im Gefängnis sitze, sei er sofort aus dem Strafvollzug zu entlassen und für die Überhaft zu entschädigen.

Anklage beantragt Verwahrung

Im Gegenzug beantragte die Staatsanwältin eine Erhöhung der Freiheitsstrafe auf 15 Jahre und die Verwahrung. Sie verwies auf ein psychiatrisches Gutachten. Der zuständige Psychiater hatte beim Beschuldigten eine ausgeprägte dissozialen Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Das Rückfallrisiko bezeichnete er als hoch.

Angesichts der grossen Rückfallwahrscheinlichkeit stelle der Mann eine Gefahr für die Öffentlichkeit dar, betonte die Staatsanwältin. Für sie war klar, dass der Beschuldigte für die Raubüberfälle verantwortlich ist. Die Beweise seien «rechtsgenüglich» und liessen keine Zweifel offen.

Der Entscheid des Kantonsgerichts St.Gallen wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Bis zum rechtsgültigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

veröffentlicht: 29. Juni 2020 14:10
aktualisiert: 29. Juni 2020 14:10
Quelle: sda

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