Studie

Blick in die Zukunft: So setzt die Polizei Algorithmen ein

14.02.2021, 20:58 Uhr
· Online seit 14.02.2021, 20:47 Uhr
Eine Studie der Hochschule St.Gallen zeigt, dass die Schweizer Kantonspolizeien vermehrt auf Algorithmen setzen. Diese Algorithmen sollen voraussehen, ob Gefahren bestehen. Noch fehle es diesbezüglich in der Schweiz aber an rechtlichen Grundlagen, sagen Experten.

Quelle: tvo

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Bei allen Kantonspolizeien sind bereits simple Algorithmen im Einsatz. Dies geht aus der Studie von Monika Simmler, Kriminologin an der HSG, hervor. «Zum Teil weiss man noch nicht, wie das Zusammenspiel zwischen Polizist und Algorithmus funktionieren soll, wer verantwortlich ist, für den Fall das etwas schiefläuft und auf welche Rechtsgrundlage sich der Einsatz von Algorithmen stützt.»

Programm berechnet Gefahrenpotential

Bis jetzt seien vor allem einfache Checklisten mit rudimentären Algorithmen für die Risikoanalyse im Einsatz. Eines dieser Tools ist «DyRiAS», was «Dynamisches Risikoanalysesystem» bedeutet. Bei diesem Tool füllen die Polizisten einen Fragebogen zu einer Person aus. Gefragt wird beispielsweise, ob die Person ein Alkoholproblem hat oder ob Streit mit dem Partner herrscht. Das Programm berechnet basierend auf den Angaben des Polizisten, wie gefährlich die Person ist. 

«DyRiAS» wird in St.Gallen und im Kanton Thurgau bereits eingesetzt. Die Entwicklung der Programme müsse man genau beobachten, sagt Anna Mätzener, Leiterin von Algorithm-Watch Schweiz. Die Tools würden genaue Regeln voraussetzen. «Diese Regeln sind unabdingbar. Sonst wird es zum Selbstläufer, der nicht reguliert ist. Ausserdem könnten völlig unkontrolliert Fehleinschätzungen abgegeben werden, ohne, dass man etwas dagegen unternehmen kann.»

«Gesetzliche Anpassungen müssen vorgenommen werden»

Noch fehlen für den Einsatz von Algorithmen bei der Polizei genaue gesetzliche Vorgaben. Je weiter die Technologie fortschreitet, desto komplizierter wird es, sagt Samuel Horner, Experte für Datenschutzrecht: «Ich denke zum Beispiel an die Unschuldsvermutung. Es wird ein Problem, wenn wir eine Person für ein Verbrechen bestrafen, das sie noch gar nicht begangen hat. Wenn die Technik soweit ist, müssen also auch gesetzliche Anpassungen vorgenommen werden.»

Im Kanton St.Gallen soll es künftig dementsprechende Grundlagen geben. «Im Moment arbeiten wir an einem vierzehnten Nachtrag zum Polizeigesetz», sagt Fredy Fässler, Vorsteher des St.Galler Justiz- und Sicherheitsdepartements. «Ich gehe davon aus, dass wir diesen noch im Frühling in die Vernehmlassung schicken können.»

«Diskurs ist dringend nötig»

Auch Monika Simmler von der HSG kommt zum Schluss, dass es bessere gesetzliche Grundlagen braucht. Ausserdem müsse über die Technologie in der Gesellschaft diskutiert werden: «Was will unsere Gesellschaft überhaupt? Wollen wir, dass Algorithmen entscheiden, wer ins Gefängnis kommt? Zu diesen Fragen braucht es dringend einen gesellschaftspolitischen und wissenschaftlichen Diskurs.»

(red.)

veröffentlicht: 14. Februar 2021 20:47
aktualisiert: 14. Februar 2021 20:58
Quelle: FM1Today

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