Spitalstrategie
Bundesgericht lehnt Beschwerde gegen Spitalvorlage ab
10.08.2020, 11:05 Uhr
· Online seit 10.08.2020, 11:05 Uhr
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Mitte Juli hatte der Altstätter Anwalt Werner Ritter mitgeteilt, das Bundesgericht habe seiner Beschwerde gegen die Spitalvorlage der St. Galler Regierung die aufschiebende Wirkung zuerkannt. Damit dürfe die Vorlage vorläufig nicht weiter beraten werden, schloss er daraus.
Nun hat das Bundesgericht über die Beschwerde entschieden: Sie sei mit Urteil vom 7. August abgewiesen worden, teilte die Staatskanzlei am Montag mit. Damit könnten die vorberatende Kommission und der Kantonsrat die Beratung zu St. Galler Spitalverbunde wie geplant fortsetzen, heisst es weiter.