«Burka-Verbot»: Ein reines Symbol-Gesetz

04.08.2019, 09:01 Uhr
· Online seit 04.08.2019, 09:00 Uhr
Seit anfangs Jahr gilt im Kanton St.Gallen ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum. Doch: Bisher wurde noch niemand dafür gebüsst. Im Tessin, das ebenfalls ein solches Gesetz kennt, trifft es hauptsächlich Sport-Fans.
René Rödiger
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Wie der «Sonntags Blick» schreibt, ist im Kanton St.Gallen seit Einführung des Verhüllungsverbots – auch als Anti-Burka-Gesetz bekannt – keine einzige Person gebüsst worden. Bereits im Vorfeld der Abstimmung sagten die Gegner des Verhüllungsverbots, dass es sich dabei um reine Symbolpolitik handle. Das scheint sich nun bewahrheitet zu haben.

Im Tessin gibt es seit rund drei Jahren ein solches Verbot. Nur vereinzelt gab es Verfahren, im Jahr 2018 registrierte die Polizei gerade einmal 24 Fälle, elf davon betrafen vermummte Fussball- und Eishockeyfans. Die anderen Verfahren betrafen überwiegend Touristinnen.

Gegenüber dem «Sonntags Blick» sagt Norman Gobbi, Chef des Tessiner Departements für Inneres, Justiz und Polizei: «Uns war klar, dass es nicht um die Menge der Verstösse, sondern eher um ein Prinzip geht.»

Schon bald könnte ein Verhüllungsverbot für die ganze Schweiz gelten. Der Bundesrat hat sich gegen die Initiative ausgesprochen und einen indirekten Gegenvorschlag unterbreitet. Er will, dass nur dann das Gesicht gezeigt werden muss, wenn eine Identifikation nötig ist.

veröffentlicht: 4. August 2019 09:00
aktualisiert: 4. August 2019 09:01
Quelle: red.

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