Deine Rechte

Das kannst du gegen Fremd-Parkierer tun

· Online seit 25.01.2020, 13:53 Uhr
Parkplätze sind gerade in Städten beliebte Mangelware. Da kann am Abend schon einmal ein fremdes Auto auf dem gemieteten Parkplatz stehen. Etwas dagegen unternehmen, ist praktisch unmöglich.
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Gerade in einer Stadt wie St.Gallen sind Parkplätze Mangelware. Wer irgendwo in einem Hinterhof einen der beliebten Parkplätze ergattern oder mieten kann, hat Glück. Es kann aber auch gut sein, dass am Abend ein anderes Auto auf dem eigenen Parkplatz steht. Doppelt ärgerlich, wenn das Parkverbot nicht verfügt ist.  

Verbotstafeln sind erlaubt

Eine Verbotstafel darf man trotzdem aufstellen: «Natürlich nur auf seinem Grundstück», sagt Florian Schneider, gegenüber FM1Today. Eskalationsmöglichkeiten gebe es aber nicht. «Wenn die Polizei aufgeboten wird, kann diese nichts machen, weil die rechtliche Grundlage fehlt.» Sprich, das Parkverbot ist nicht richterlich verfügt.

Umtriebsentschädigung verlangen, geht immer

Parkplatzbewirtschafter dürfen bei der Widerhandlung eines Autofahrers eine Umtriebsentschädigung verlangen. Auch ein Parkplatzbesitzer kann es auf diesem Weg versuchen: «Eine Umtriebsentschädigung darf man grundsätzlich unabhängig ob das Parkverbot verfügt ist oder nicht verlangen», so Schneider. Nur, die Polizei kann man nicht einschalten, wenn der Falschparker den geforderten Betrag nicht zahlt. 

Doch bei einem verfügten Parkverbot kann der Parkplatzsünder zur Anzeige gebracht werden. «Ohne verfügtes Parkverbot können wir nur im Sinne vom freundlichen Helfer reagieren», sagt Schneider. Das heisst, die Polizei versucht den Besitzer des Autos ausfindig zu machen und ihn zu bitten, das Auto wegzustellen. 

veröffentlicht: 25. Januar 2020 13:53
aktualisiert: 25. Januar 2020 13:53
Quelle: FM1Today

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