Ostschweiz
St. Gallen

Die Notrufzentrale der KAPO St.Gallen zieht bis 2033 in ein Provisorium

St.Gallen

Kanton plant provisorische Notrufzentrale

16.01.2020, 11:09 Uhr
· Online seit 16.01.2020, 11:06 Uhr
Bis 2033 soll das neue Sicherheits- und Verwaltungszentrum im Westen der Stadt entstehen. Bereits lange davor braucht die Kantonspolizei aber eine neue Notruf-und Einsatzleitzentrale. Diese wird als Übergangslösung erstellt, wo ist noch unklar.
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Alles an einem Ort: das kantonale Notrufzentrale, da Hauptquartier der Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft und die Untersuchungsgefängnisse. Bis 2033 soll im Westen der Stadt das neue Sicherheits- und Verwaltungszentrum (SVZ) entstehen. Damit werden über zwanzig Standorte der genannten Institutionen zusammengefasst, Abläufe verbessert und natürlich Kosten gespart werden. 

Für den Ersatz der Notruf- und Einsatzleitzentrale der Kantonspolizei liegt 2033 aber zu weit weg. Hier muss eine schnellere Lösung her. Die Gründe sind technischer Natur: Das Programm ELIS, mit welchem die Kantonspolizei Notrufe verarbeitet und Polizisten mit Informationen versorgt, hat demnächst ausgedient. 

Umzug in Provisorium

Bis spätestens 2024 muss das alte System ersetzt werden. In den bisherigen Räumlichkeiten im Calatrava-Bau im Klosterhof sei das aus technischen und räumlichen Gründen nicht möglich. Die Regierung hat deshalb entschieden, die Einsatzzentrale vom grossen Projekt SVZ abzukapseln und bis dahin in einem Provisorium unterzubringen. 

Die St.Galler Stadtpolizei muss ihr System ebenfalls ersetzen. Der Stadtrat und die Kantonsregierung haben deshalb entschieden, bei der neuen Technik zusammenzuarbeiten. Rein örtlich bleiben sie jedoch getrennt: Die Zentrale der Stadtpolizei bleibt am alten Standort.

Ab 2033 Teil des SVZ

Die Kollegen von der Kantonspolizei müssen für fast 10 Jahre in ein Provisorium umziehen. Danach soll dieses ins entstehende SVZ integriert werden. Wo das Provisorium jedoch entstehen soll, ist noch offen - der Kanton sucht nach Möglichkeiten. 

Das immer unter der Voraussetzung, dass das Volk auch Ja zum SVZ sagt. Nach heutiger Einschätzung wird der Kantonsrat frühestens im Sommer 2023 über das Vorhaben beraten, danach folgt die Abstimmung.

 

(thc)

 

veröffentlicht: 16. Januar 2020 11:06
aktualisiert: 16. Januar 2020 11:09
Quelle: FM1Today

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