Schwarze Liste

Diese Ostschweizer Fitnessstudios sind «kundenunfreundlich»

15.01.2020, 05:40 Uhr
· Online seit 15.01.2020, 05:39 Uhr
Zwei Fitnesszentren im FM1-Land sind laut Konsumentenschutz «kundenunfreundlich oder überwiegend kundenunfreundlich» – zumindest, was ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen anbelangt.
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«An 365 Tagen im Jahr trainieren, schon ab unverschämt günstigen 33 Franken pro Monat», heisst es auf den praktisch identischen Webseiten von Kleverfit in St.Gallen und Gymfit24 in Gossau. Ein verlockendes Angebot der beiden 24-Stunden-Zentren mit dem gemeinsamen Geschäftsleiter Matthias Hasert. 

Weniger verlockend sind indes die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Kleverfit und Gymfit24 sind die einzigen Ostschweizer Studios auf der aktuellen Schwarzen Liste der Stiftung für Konsumentenschutz – und damit «kundenunfreundlich oder überwiegend kundenfreundlich».

Wie FM1Today auf Anfrage erfährt, sei Geschäftsleiter Hasert bis Mitte März nicht erreichbar. Auch der Konsumentenschutz selbst hat nichts von Kleverfit und Gymfit24 gehört, wie aus der Schwarzen Liste hervorgeht: «Dieses Studio hat nicht geantwortet und entspricht in keinem der geprüften Bereiche unseren Anforderungen», schreibt der Konsumentenschutz zu Kleverfit. Die Klauseln bei Gymfit24 seien «mehrheitlich kundenunfreundlich» und seit der letzten Prüfung nicht angepasst worden.

Stillschweigende Vertragsverlängerung

Wie auch die altmodisch angehauchten Webseiten gleichen sich die AGB von Kleverfit und Gymfit24. So steht bei beiden Zentren unter Punkt 4 – «Vertragslaufzeit und Kündigung»: «Der Vertrag verlängert sich stillschweigend und automatisch um die gleiche Laufzeit, wenn er nicht oder nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen (42 Tage) vor Vertragsablauf.»

Die erwähnte «stillschweigende und automatische Verlängerung» genügt den Anforderungen des Konsumentenschutzes an ein kundenfreundliches Fitnesszentrum ganz und gar nicht. Ideal ist laut der Stiftung, wenn das Abo sich nicht automatisch verlängert oder der Kunde wenigstens frühzeitig und transparent darüber informiert wird, bis wann er kündigen muss. 

«Wir geben keine Empfehlungen ab»

Die Schwarze Liste habe nicht den Zweck, vor gewissen Studios zu warnen, sagt Cécile Thomi, Leiterin Recht bei der Stiftung für Konsumentenschutz: «Wir geben keine Empfehlungen ab, sondern bieten höchstens eine Entscheidungshilfe für Sportwillige in Bezug auf die vier definierten Kriterien.» Am Ende müsse jeder selbst wissen, wie wichtig ihm die geprüften Bereiche seien. 

Die vier oben genannten Kriterien sind es denn auch, die bei der Wahl des richtigen Fitnesszentrums helfen können (mehr dazu hier). Aber Achtung: Nur wenn ein Studio kundenfreundliche Vertragsbedingungen aufweist, heisst das nicht zwingend, dass es auch in sportlicher Hinsicht besonders attraktiv ist.

veröffentlicht: 15. Januar 2020 05:39
aktualisiert: 15. Januar 2020 05:40
Quelle: FM1Today

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