Bundesgericht

Ehefrau lag tot im Bett: Russe fordert Freispruch nach St.Galler Urteil

· Online seit 14.08.2020, 13:38 Uhr
Ein 47-jähriger Russe akzeptiert seine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung nicht. Er hat ein Urteil des Kantonsgericht St.Gallen ans Bundesgericht weitergezogen. Im Oktober 2016 soll er seine Ehefrau erwürgt haben. In erster Instanz war er wegen Mordes verurteilt worden.
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Der russische Staatsangehörige bestreitet, seine Ehefrau getötet zu haben. Mit seiner Beschwerde ans Bundesgericht wendet er sich gegen den Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung und verlangt einen Freispruch, wie das Kantonsgericht St.Gallen auf Anfrage von Keystone-SDA bestätigte.

An der Berufungsverhandlung vor dem Kantonsgericht im August 2019 hatte der Mann seine Unschuld beteuert. Es gebe überhaupt kein Motiv, weshalb er seine Frau hätte umbringen sollen.

Seine Frau habe die Tochter in den Kindergarten gebracht, schilderte er das Geschehen am Todestag vom 26. Oktober 2016. Etwas später sei auch er aufgewacht und habe das Haus verlassen. Er habe zunächst einen Bekannten und danach ein Transportunternehmen aufgesucht.

Zurück in der Wohnung, habe er im Keller Deutsch gelernt und schliesslich seine Frau wecken wollen, weil es Zeit gewesen sei, die Tochter aus dem Kindergarten abzuholen. Die Frau aber lag tot im Ehebett. Die Gerichtsmediziner stellten fest, dass sie beim Auffinden durch die Polizei bereits seit mindestens eineinhalb Stunden tot war.

Freiheitsstrafe und Landesverweis

Der Beschuldigte stellte in der Berufungsverhandlung verschiedene Mutmassungen an, wer seine Ehefrau ermordet haben könnte. Ausgesehen habe sie, als ob sie von einem Auto angefahren worden sei. Vielleicht sei sie auch von einem Unbekannten im Flur überfallen worden. Jedenfalls glaube er daran, dass sie erst nach ihrem Tod ins Ehebett gelegt worden sei.

Das Ehepaar und die gemeinsame Tochter lebten als Asylbewerber in der Schweiz. Die damals 34-jährige Frau wollte mit der Tochter nach Inguschetien zurückkehren, weil ihre Mutter im Sterben lag. In dieser Reise sah die Anklage das Motiv für das Tötungsdelikt, da der Beschuldigte nicht ohne seine Familie habe leben wollen.

Mitte Oktober 2019 veröffentlichte das Kantonsgericht St.Gallen das schriftliche Urteil: Es sprach den Mann nicht wie das Kreisgericht Wil als Vorinstanz des Mordes, sondern der vorsätzlichen Tötung schuldig. Das Strafmass setzte es ebenfalls auf 12 Jahre fest. Zudem wird der Beschuldigte für 15 Jahre des Landes verwiesen. Der Tochter muss er Schadenersatz und eine Genugtuung bezahlen.

veröffentlicht: 14. August 2020 13:38
aktualisiert: 14. August 2020 13:38
Quelle: sda

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