Ehekrach um Bettmatratze wird zum Gerichtsfall
Nach einem viermonatigen Ehestreit hatte ein Handwerker aus dem Sarganserland genug, mietete sich einen Transporter und wollte ausziehen. Beim Einladen seiner Sachen sah seine Frau die Hälfte einer Doppelmatratze und wollte diese wieder in ihren Besitz nehmen.
Laut dem «Sarganserländer»ist es dabei zu einem Handgemenge gekommen. Der Mann machte bei der Einvernahme am Kreisgericht keinen Hehl daraus, dass er selbst Anteil am Streit hatte. Er sei aber kein Schläger. Er habe immer wieder versucht seine Frau, zur Vernunft zu bringen. Auch die Drohungen wären allein in der Hitze des Gefechts gefallen. «Ich hätte sie schlagen können, aber bin stolz, es nicht getan zu haben», zitiert der «Sarganserländer» den Mann, bei der Gerichtsverhandlung.
Die Frau wiederum betonte, dass ihr Mann lüge. Die Tätlichkeiten wären gravierend gewesen. Weil aber die Beweise, wie zum Beispiel ein ärztliches Zeugnis, fehlte, der Mann glaubhafte Aussagen machte und den Streit nie verharmloste, sprach ihn das Gericht frei. Er muss einzig den Verfahrenskostenanteil von 200 Franken übernehmen.
Die beiden werden künftig wohl nie mehr das Bett respektive die Bettmatratze miteinander teilen.
(red.)