Abstimmungen

Einmischungsverbot für St.Galler Regierung geplant

· Online seit 24.11.2021, 11:26 Uhr
Mit einer Änderung im Staatsverwaltungsgesetz soll der St.Galler Regierung künftig untersagt werden, sich zu Abstimmungen zu äussern, bei denen sie nicht gleicher Meinung ist wie der Kantonsrat. Auslöser für die Anpassung war der Urnengang über das Verhüllungsverbot.
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Vor der Abstimmung über das Verhüllungsverbot im Kanton St.Gallen am 23. September 2018 hatte die Regierung öffentlich bekanntgegeben, dass sie im Gegensatz zur Mehrheit des Parlaments das Gesetz ablehne. An der Urne wurde es dann angenommen.

Verärgert war danach vor allem die SVP-Fraktion. Sie reichte eine Motion ein, mit welcher der Regierung künftig untersagt werden soll, sich vor Abstimmungen öffentlich gegen Beschlüsse des Kantonsrats zu äussern. Auch auf Bundesebene sei es Usanz, dass sich der Bundesrat nicht öffentlich gegen Beschlüsse der Bundesversammlung äussere, hiess es im Vorstoss.

Vorstoss knapp überwiesen

Der Vorstoss wurde im September 2019 vom Kantonsrat mit 58 gegen 54 Stimmen bei acht Enthaltungen gutgeheissen. Damit erhielt die Regierung den Auftrag, eine Gesetzesänderung ausarbeiten. Diese Vorlage wird nun in der nächste Woche beginnenden Novembersession beraten.

Neu soll im Staatsverwaltungsgesetz folgender Satz stehen: «Die Regierung vertritt bei kantonalen Abstimmungsvorlagen keine vom Kantonsrat abweichende Abstimmungsempfehlung.»

In der Vergangenheit habe die Regierung nur in seltenen Fällen im Vorfeld von Volksabstimmungen ihre abweichende Haltung klargestellt, heisst es dazu in der Botschaft. In den vergangenen Jahren sei dies zweimal der Fall gewesen: Beim Urnengang zum Verhüllungsverbot 2018 und bei einer Abstimmung über das Rauchen von 2009. Es gebe nur wenige Kantone, die die Kommunikation der Regierung an die Haltung des Parlaments knüpften.

Die FDP-Fraktion hat bereits angekündigt, dass sie den «Maulkorb» für die Regierung ablehnen werde. Die Bevölkerung könne durchaus differenzieren, es brauche hier kein Gesetz.

Klärung von Doppelmandaten

Der Kantonsrat wird in der Session auch noch über zwei weitere Änderungen im Staatsverwaltungsgesetz entscheiden. Zum einen soll die Mitsprache des Parlaments bei «Verordnungen von erheblicher Bedeutung» ausgebaut werden. Auslöser dafür war die Beratung über das neue Energiegesetz, bei dem wichtige Fragen erst in der Verordnung geklärt wurden.

Bei der zweiten Vorlage geht es um die Frage, wie lange ein Regierungsmitglied gleichzeitig im National- oder Ständerat sitzen darf. Neu soll diese Zeit auf 18 Monate beschränkt sein.

Für Diskussionen gesorgt hatte das Doppelmandat von Beni Würth (Mitte), der im Mai 2019 in den Ständerat gewählt wurde und danach noch ein ganzes Jahr – bis im Mai 2020 und damit nach den Erneuerungswahlen der Regierung – Finanzchef des Kantons blieb.

veröffentlicht: 24. November 2021 11:26
aktualisiert: 24. November 2021 11:26
Quelle: sda

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