Montlingen

«Er hätte die Tiere einfach verrecken lassen»

· Online seit 30.04.2020, 05:48 Uhr
Obwohl sie bereits im Sterben lagen, soll ein Rheintaler Landwirt seinen Lämmchen den Schwanz abgeschnitten haben. Nun wurde das kantonale Veterinäramt eingeschaltet.
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«Der Anblick war so brutal, dass ich sofort weinen musste», sagt eine Studentin gegenüber FM1Today. Die Leserreporterin beobachtete in den letzten Tagen, wie ein Landwirt auf der angrenzenden Wiese zu ihrem Wohnblock in Montlingen zwei seiner Lämmchen elend sterben liess. «Sie litten an Starrkrampf. Statt sie jedoch zu erlösen, kupierte er die schon grösseren Tiere. Auch hatte er sie ‹gegümmelt›.» Beim Kupieren wird der Schwanz abgeschnitten, beim «Gümmeln» die Hoden abgebunden, um die Tiere zu kastrieren.

Quelle: Leserreporterin FM1Today

An Tierschutz gewandt

Die Tiere hätten nur noch gezittert und aus dem Maul geschäumt. Die Studentin und ihre Familie suchten das Gespräch mit dem Schafzüchter. Seine Aussage, es liege in der Natur, dass gewisse Tiere nun mal «verrecken» würden, brachte die Studentin und ihre Familie zum Schaudern. Daraufhin wandten sie sich an den Tierschutzverein.

Der Tierschutz versuchte, den Bauern zur Vernunft zu bringen, damit er die Tiere erlöse, schaltete aber wegen «fehlender Einsicht» den Tierschutzbeauftragten der Gemeinde und das kantonale Veterinäramt ein. «Wir sind die erste Instanz für die Leute, dürfen aber selber nicht handeln», so die Erklärung des Tierschutzvereins Rheintal auf Anfrage von FM1Today.

Nachdem dessen Aufforderungen an den Landwirten, die Tiere zu erlösen, erfolglos blieben, schläferte ein Tierarzt die Schäfchen ein. «Wären wir nicht gewesen, hätte der Bauer die Tiere einfach verrecken lassen», ist die Leserreporterin überzeugt.

Lämmer beschlagnahmt

Das St.Galler Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen bestätigt, Kenntnis vom Fall zu haben. Es werde nun untersucht, ob es sich um Tierquälerei handeln könnte. So sei unter anderem noch unklar, weshalb die Lämmer an Starrkrampf litten. «Die beiden Lämmer wurden beschlagnahmt und befinden sich zurzeit beim Veterinäramt», sagt Leiter Albert Fritsche.

Bis zum siebten Lebenstag dürfen Lämmer ohne Betäubung kupiert werden. Das «Gümmeln» der Hoden ist bis zum vierzehnten Tag möglich, allerdings nur mit Betäubung und Vorbehandlung. Der Landwirt muss über eine entsprechende Befähigung verfügen.

«Lämmchen haben Aufklärung verdient»

Die Leserreporterin erhofft sich nun Gerechtigkeit für die Tiere, «und dass der Bauer am besten nie wieder Tiere halten darf». Dem Mann fehle es an Empathie, so gehe man nicht mit Tieren um. Der Tierschutzverein wünscht sich eine saubere Untersuchung des Falles. «Das haben die Lämmchen verdient, dann sind sie nicht umsonst gestorben.» Laut Tierschutzverein machen die älteren Tiere des Züchters einen gesunden Eindruck.

Der Name des Landwirten ist der Redaktion bekannt. Er war bislang nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

veröffentlicht: 30. April 2020 05:48
aktualisiert: 30. April 2020 05:48
Quelle: FM1Today

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