Kantonsrat St.Gallen

Erbschaftssteuern: Bessere Stellung für Lebensgemeinschaften

· Online seit 20.09.2021, 16:48 Uhr
Der St.Galler Kantonsrat hat eine Motion gutgeheissen, die eine Änderung bei den Erbschafts- und Schenkungssteuern verlangt: Die Belastung von Konkubinatspartnerinnen und -partnern soll reduziert werden.
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Im Kanton St.Gallen fallen nach geltendem Recht die Partnerinnen und Partner von Lebensgemeinschaften bei Erbschaften und Schenkungen unter die Kategorie «übrige Empfänger». Der Steuersatz liegt dort bei 30 Prozent. In ihrer Motion forderten drei Kantonsräte der Fraktion Die Mitte-EVP einen tieferer Steuersatz.

Man solle den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen Rechnung tragen und berücksichtigen, «wenn Menschen zu Lebzeiten füreinander Verantwortung übernommen haben», heisst es im Vorstoss.

Für Lebenspartner, die während fünf oder mehr Jahren vor dem Tod der verstorbenen Person mit dieser in ununterbrochener Hausgemeinschaft gelebt haben, solle neu ein reduzierter Satz von 10 Prozent und ein höheren Freibetrag von 25'000 Franken gelten.

Im Rat unbestritten

Die Regierung unterstützte den Vorstoss. Das Konkubinat nehme in der gesellschaftlichen Realität der Schweiz zu, heisst es in der Stellungnahme. Im Konkubinat lebende Personen stünden sich häufig näher als ihren jeweiligen nächsten Verwandten. Die Mehrheit der Kantone trage dem bereits Rechnung. Gerechnet wird mit Mindereinnahmen von rund 1, 5 Millionen Franken.

Am Montagnachmittag war die Motion quer durch alle Fraktionen unbestritten. Sie wurde mit 81 Ja-Stimmen zu einer Nein-Stimme überwiesen. Nun wird die Regierung eine entsprechende Vorlage ausarbeiten.

veröffentlicht: 20. September 2021 16:48
aktualisiert: 20. September 2021 16:48
Quelle: sda

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