HSG-Spesenaffäre

Erklärung für Wahl – Rüegg-Stürm mit Kommunikationsverbot

· Online seit 04.05.2021, 15:03 Uhr
Zu den Vorwürfen gegen den HSG-Dozenten und früheren Raiffeisen-Verwaltungsratspräsidenten Johannes Rüegg-Stürm haben sich zuletzt viele geäussert – nur der Betroffene selber nicht. Der Grund sei ein Kommunikationsverbot der Zürcher Staatsanwaltschaft, erklärt nun die St.Galler Regierung.
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Die St.Galler Regierung hat am Montag ihre Stellungnahme zu einem Vorstoss aus dem Kantonsrat veröffentlicht, in dem es um den früheren Raiffeisen-Verwaltungsratspräsidenten Johannes Rüegg-Stürm und seine Lehrtätigkeit an der Universität St.Gallen geht.

Seit dem 23. März ist bekannt, dass Rüegg-Stürm auf Ende des laufenden Semesters seine Lehrtätigkeit an der HSG beenden wird. Er konzentriere sich in Zukunft auf seine Forschungstätigkeit und auf Aufgaben in der universitären Selbstverwaltung, hiess es im entsprechenden Communiqué der Universität.

Damit wurden die Konsequenzen gezogen aus der anhaltenden Kritik an der Amtstätigkeit Rüegg-Stürms als Raiffeisen-Verwaltungspräsident. Im Zentrum steht der Vorwurf, er habe die fragwürdigen Spesenabrechnungen des damaligen CEO einfach abgenickt. In verschiedenen Medien war Ende Januar über Details aus der Befragung durch die Zürcher Staatsanwaltschaft berichtet worden.

Es folgten in der Februarsession Vorstösse aus dem St.Galler Kantonsrat, in denen von einem Reputationsrisiko für die Universität Rede war. Der Universitätsrat unter dem Präsidium von Bildungschef Stefan Kölliker (SVP) wurde kritisiert, weil er 2019 die Wiederwahl Rüegg-Stürms als Professor an der Universität bewilligt hatte.

Kommunikationsverbot aus Zürich

Der Betroffene selber nahm in der ganzen Zeit nie konkret Stellung zu den Vorwürfen. In der Antwort der St.Galler Regierung findet sich nun dazu eine Erklärung: Rüegg-Stürm sei im April 2018 im Strafverfahren gegen den CEO als Auskunftsperson befragt worden. «Daraufhin hat ihm die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich ein Kommunikationsverbot auferlegt.»

Damit begründet die Regierung auch die umstrittene Wiederwahl von 2019. Rüegg-Stürm habe den Universitätsrat «im Rahmen des rechtlich Erlaubten» über die Vorwürfe gegen ihn informiert. Wegen des Kommunikationsverbots «konnte er sich nur generell und nicht zu den einzelnen, ihn betreffenden und in den Medien aufgenommen Punkten des Untersuchungsverfahrens und auch nicht zur Tragweite des Strafverfahrens äussern», so die Regierung.

Dem Universitätsrat lägen die Einvernahmeprotokolle von damals nicht vor. Eine detaillierte Beurteilung der Vorgänge sei «daher auch heute nicht möglich».

veröffentlicht: 4. Mai 2021 15:03
aktualisiert: 4. Mai 2021 15:03
Quelle: sda

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